Ab·han·den·kom·men
das; Substantiv, Neutrum · Besitzverlust
Kurz erklärt
Abhandenkommen ist der unfreiwillige Verlust des Besitzes , ohne Wissen und gegen den Willen des Eigentümers. Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Einbruch oder Raub dahintersteckt; einfacher Verlust bleibt unversichert.
Das Abhandenkommen von Sachen bezeichnet den unfreiwilligen Verlust des Besitzes: Eine Sache verschwindet ohne Wissen und gegen den Willen des Eigentümers, und die Wiedererlangung ist unwahrscheinlich. Anders als bei Sachschäden wird nichts beschädigt, der Gegenstand ist einfach weg. Genau das entscheidet über den Versicherungsschutz.
Verlieren oder Abhandenkommen?
Die Bedingungen trennen scharf: Die Hausratversicherung versichert das Abhandenkommen von Sachen nur durch bestimmten Anlass, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Feuer oder Sturm. Beim einfachen Verlust dagegen nicht: Die Kamera bleibt im Zug liegen, der Ring rutscht ins Gully. Kein Einbruch, keine Leistung.
| Fall | Deckung |
|---|---|
| Einbruchdiebstahl aus der Wohnung | Hausrat zahlt |
| Raub, auch außerhalb der Wohnung | Hausrat zahlt |
| Taschendiebstahl unterwegs | nur mit Zusatzbaustein (Außenversicherung) |
| Verlieren oder Vergessen | in der Regel kein Schutz |
| Fremder Schlüssel abhanden | Haftpflichtversicherung, wenn Schlüsselverlust eingeschlossen |
| Gebäudeteile nach Sturm | Wohngebäudeversicherung |
Der Klassiker: Schlüsselverlust
Kommt Ihnen ein fremder Schlüssel abhanden, der Dienst- oder Mietwohnungsschlüssel, haften Sie für den Austausch der Schließanlage. Das kann fünfstellig werden und gilt rechtlich als Vermögensschaden. Nur die Haftpflichtversicherung mit eingeschlossenem Schlüsselverlust übernimmt ihn; für eigene Schlüssel zahlt niemand.
Was im Schadenfall zu tun ist
- Polizei einschalten: Bei Diebstahl und Raub verlangen die Bedingungen die Anzeige, ohne sie riskieren Sie die Leistung.
- Stehlgutliste einreichen: eine Aufstellung der verlorenen Gegenstände, möglichst mit Belegen.
- Unverzüglich melden: Die Anzeige beim Versicherer gehört zu den Obliegenheiten.
Häufige Fragen
Zahlt die Hausratversicherung bei einfachem Verlust?
Nein. Beim Verlust von Sachen ohne Einbruch oder Raub besteht kein Anspruch, wer etwas verliert oder vergisst, geht leer aus.
Was bedeutet abhandengekommen im BGB?
§ 935 BGB regelt damit den gutgläubigen Erwerb: An gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Sachen kann kein Eigentum erworben werden, auch nicht durch einen gutgläubigen Käufer.
Deckt die Haftpflicht abhandengekommene fremde Gegenstände?
Nur eingeschränkt. Geliehenes ist oft ausgeschlossen; wichtigster Einschluss bleibt der Schlüsselverlust.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 935 BGB, kein gutgläubiger Erwerb abhandengekommener Sachen, gesetze-im-internet.de
- GDV, Musterbedingungen der Hausratversicherung (VHB): versicherte Gefahren
- GDV, Musterbedingungen der Privathaftpflichtversicherung: Schlüsselverlust
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 09.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung