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Versicherungswiki

Aus·bil·dungs·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Sparform fürs Kind

Kurz erklärt

Die Ausbildungsversicherung ist eine Sparform zugunsten eines Kindes, die zum Ausbildungsbeginn auszahlt, oft mit Beitragsbefreiung beim Tod des Beitragszahlers. Ihre Rendite gilt als gering.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ausbildungsversicherung ist meist eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung, die Eltern oder Großeltern zugunsten eines Kindes abschließen.
  • Sie zahlt eine feste Summe zu einem vereinbarten Termin aus, klassischerweise zum Ausbildungs- oder Studienbeginn.
  • Häufig ist eine Beitragsbefreiung eingeschlossen: Stirbt der beitragszahlende Elternteil, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter.
  • Kritikpunkt ist die oft geringe Rendite im Vergleich zu einem einfachen Sparplan oder ETF-Sparplan.

Was ist eine Ausbildungsversicherung?

Die Ausbildungsversicherung ist ein Sparvertrag, den Eltern oder Großeltern für ein Kind abschließen, um dessen spätere Ausbildung finanziell abzusichern. Technisch handelt es sich in den meisten Fällen um eine Lebensversicherung mit fester Ablaufleistung oder um eine Rentenversicherung. Zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, etwa dem 18. Geburtstag oder dem geplanten Ausbildungsbeginn, wird das angesparte Kapital ausgezahlt.

Der erwachsene Beitragszahler ist dabei Versicherungsnehmer, das Kind ist versicherte oder bezugsberechtigte Person. Wer als Bezugsberechtigter Anspruch auf die Leistung hat, richtet sich nach § 159 VVG. Wird der Vertrag auf das Leben des Kindes abgeschlossen, gelten für Todesfallleistungen zusätzlich die Schutzvorschriften des § 150 VVG.

Ein typisches Merkmal ist die eingeschlossene Beitragsbefreiung: Verstirbt der Beitragszahler vor Vertragsende, übernimmt der Versicherer die weiteren Beiträge, und das Kind erhält die vereinbarte Summe trotzdem. Damit verbindet die Ausbildungsversicherung einen Sparanteil mit einer Todesfallabsicherung des Elternteils.

Nutzen, Rendite und Alternativen

Der Vorteil liegt in der Kombination aus regelmäßigem Sparen, einem festen Auszahlungstermin und dem Schutz durch die Beitragsbefreiung. Für Familien, die eine verbindliche Sparroutine und eine Absicherung des Hauptverdieners in einem Produkt wünschen, kann das passen.

Kritisch ist die Rendite. Ein großer Teil der Beiträge fließt in Abschluss- und Verwaltungskosten sowie in den Todesfallschutz, sodass für den Vermögensaufbau weniger übrig bleibt. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, richtet sich die Auszahlung nach dem Rückkaufswert, der in den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Statt einer Kündigung lässt sich der Vertrag nach § 165 VVG in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln.

Wer allein Kapital für das Kind aufbauen will, fährt mit einem separaten Sparplan und einer eigenständigen Risikolebensversicherung des Elternteils häufig günstiger und flexibler.

Häufige Fragen zu Ausbildungsversicherung

Ab wann kann man eine Ausbildungsversicherung abschließen?

In der Regel bereits ab der Geburt des Kindes. Je früher der Vertrag beginnt, desto länger läuft die Ansparphase bis zum Auszahlungstermin.

Was passiert, wenn der Beitragszahler stirbt?

Ist eine Beitragsbefreiung vereinbart, führt der Versicherer die Beiträge fort. Das Kind erhält die vereinbarte Summe zum festgelegten Zeitpunkt, ohne dass weiter eingezahlt werden muss.

Lohnt sich eine Ausbildungsversicherung?

Sie bietet Verbindlichkeit und Absicherung, meist aber eine niedrigere Rendite als andere Sparformen. Ein Vergleich mit einem Sparplan und einer getrennten Risikoabsicherung ist ratsam.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 150 VVG, Versicherte Person (gesetze-im-internet.de)
  2. § 159 VVG, Bezugsberechtigung (gesetze-im-internet.de)
  3. § 165 VVG, Prämienfreie Versicherung (gesetze-im-internet.de)

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung