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Versicherungswiki

Teil·kas·ko·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Kfz-Teilschutz

Kurz erklärt

Die Teilkaskoversicherung ersetzt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug ohne eigenes Zutun, etwa durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm oder Wildunfall. Anders als bei der Vollkasko gibt es keine Rückstufung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilkaskoversicherung ersetzt bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug, die ohne aktives Zutun des Fahrers entstehen, etwa durch Diebstahl, Brand, Sturm oder Wildunfall.
  • Sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung, keine gesetzliche Pflichtversicherung. Rechtsgrundlage ist der Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die konkreten Leistungen regeln die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
  • Nach einem Teilkaskoschaden erfolgt keine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Der Beitrag steigt dadurch in der Regel nicht.
  • Selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus sind nicht abgedeckt, dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung.
  • Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen (§ 81 VVG).

Was ist eine Teilkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ist ein freiwilliger Baustein der Kfz-Versicherung, der Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die von außen einwirken und die der Fahrer nicht selbst durch einen Fahrfehler verursacht hat. Sie gehört neben der Vollkasko zur Kaskoversicherung und ergänzt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht, die nur Schäden Dritter reguliert.

Ein eigener Paragraf, der die Teilkasko definiert, existiert nicht. Grundlage ist der Versicherungsvertrag als Form der Sachversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Welche Ereignisse konkret versichert sind, ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), die jeder Versicherer auf Basis der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausgestaltet. Der Blick in die eigenen Bedingungen ist daher entscheidend, weil sich der Umfang je nach Tarif unterscheidet.

Welche Schäden deckt die Teilkasko ab?

Der Leistungskatalog der Teilkasko ist abschließend, das heißt, versichert ist nur, was ausdrücklich benannt ist. Typisch sind folgende Gefahren:

Gedeckt in der Teilkasko Nicht gedeckt (nur Vollkasko)
Brand und Explosion Selbst verursachte Unfallschäden
Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Vandalismus und mutwillige Beschädigung
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Fahrerflucht eines unbekannten Dritten
Glasbruch Schäden durch eigenes Fehlverhalten
Zusammenstoß mit Haarwild
Kurzschluss- und Marderbissschäden an der Verkabelung

Beim Wildschaden zahlt die Teilkasko standardmäßig nur beim Zusammenstoß mit Haarwild im Sinne des § 2 Bundesjagdgesetz, also etwa Reh, Wildschwein oder Hirsch. Manche Tarife erweitern den Schutz auf Zusammenstöße mit Tieren aller Art, was zum Beispiel bei Hunden oder Weidevieh relevant wird. Auch der Umfang bei Marderschäden schwankt: Einige Tarife ersetzen nur den unmittelbaren Bissschaden, bessere auch teure Folgeschäden am Motor.

Sturm gilt in den Bedingungen üblicherweise erst ab Windstärke 8. Fällt bei geringerem Wind ein Ast auf das Auto, kann die Erstattung entfallen.

Selbstbeteiligung und Rückstufung

In fast allen Verträgen ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, oft 150 Euro. Diesen Betrag trägt der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst, den Rest übernimmt der Versicherer. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Jahresbeitrag.

Ein wichtiger Unterschied zur Vollkasko: Nach einem reinen Teilkaskoschaden wird der Schadenfreiheitsrabatt nicht zurückgestuft. Wer also nach einem Hagelschaden die Versicherung in Anspruch nimmt, verliert seine erreichte SF-Klasse nicht. Anders ist das bei der Vollkaskoversicherung, die zusätzlich selbst verschuldete Unfälle abdeckt und nach einem Schaden zur Rückstufung führt.

Vorsicht gilt bei grober Fahrlässigkeit: Wer den Diebstahl etwa durch einen im Zündschloss steckenden Schlüssel begünstigt, muss mit einer anteiligen Kürzung der Leistung rechnen. Der Maßstab dafür ergibt sich aus § 81 VVG.

Häufige Fragen zu Teilkaskoversicherung

Ist die Teilkaskoversicherung Pflicht?

Nein. Vorgeschrieben ist allein die Kfz-Haftpflicht. Teilkasko ist freiwillig, wird bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen aber häufig vertraglich verlangt.

Zahlt die Teilkasko bei einem selbst verschuldeten Unfall?

Nein. Schäden am eigenen Auto durch eigenes Fahrverschulden deckt nur die Vollkasko. Die Teilkasko greift ausschließlich bei den benannten Gefahren wie Diebstahl, Brand, Wild oder Naturgewalten.

Steigt mein Beitrag nach einem Teilkaskoschaden?

In der Regel nicht, da keine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt erfolgt. Der Versicherer kann jedoch die allgemeine Beitragskalkulation anpassen.

Deckt die Teilkasko einen Marderbiss?

Meist ja, allerdings unterscheidet sich der Umfang. Standardtarife ersetzen oft nur den unmittelbaren Bissschaden, während erweiterte Tarife auch Folgeschäden übernehmen. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich.

Was kostet eine höhere Selbstbeteiligung?

Sie senkt den Jahresbeitrag, erhöht aber den Eigenanteil pro Schaden. Übliche Stufen liegen bei 150 Euro oder 300 Euro.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Herbeiführung des Versicherungsfalles, gesetze-im-internet.de
  2. § 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG), Begriffsbestimmung Wild und Haarwild, gesetze-im-internet.de
  3. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung