Zum Inhalt springen
Versicherungswiki

As·se·ku·ranz

die; Substantiv, feminin · Versicherungswirtschaft

Kurz erklärt

Assekuranz ist ein Sammelbegriff für die Versicherungswirtschaft und das Versicherungsgeschäft, oft auch für ein Versicherungsunternehmen selbst. Das Wort stammt vom italienischen assicurazione.

Das Wichtigste in Kürze

  • Assekuranz ist ein Sammelbegriff für die Versicherungswirtschaft, das Versicherungsgeschäft und teils auch für ein einzelnes Versicherungsunternehmen.
  • Der Begriff stammt vom italienischen Wort „assicurazione“ (Versicherung) ab und wird heute meist gehoben oder fachsprachlich verwendet.
  • Wer Versicherungsgeschäfte betreibt, braucht nach § 8 VAG eine Erlaubnis und unterliegt der Aufsicht der BaFin.

Was bedeutet Assekuranz?

Assekuranz bezeichnet die Gesamtheit der Versicherungswirtschaft und das Geschäft mit Versicherungen. Der Begriff fasst also Versicherer, Vermittler und den gesamten Wirtschaftszweig zusammen. Daneben wird „Assekuranz“ umgangssprachlich auch für ein einzelnes Versicherungsunternehmen genutzt, etwa als Namensbestandteil einer Gesellschaft.

Sprachlich geht das Wort auf das italienische „assicurazione“ zurück, das seinerseits vom lateinischen „securus“ (sicher, sorglos) stammt. Über den mittelalterlichen See- und Handelsverkehr in Oberitalien gelangte der Ausdruck in die deutsche Kaufmannssprache. Heute klingt „Assekuranz“ leicht traditionell und wird vor allem in Fachtexten, Firmennamen und der Branchenkommunikation verwendet, seltener im Alltag.

Als reiner Sammel- und Sprachbegriff hat „Assekuranz“ selbst keine eigene gesetzliche Definition. Rechtlich fassbar sind dagegen die dahinterstehenden Akteure: das Versicherungsunternehmen und das Versicherungsgeschäft.

Verwendung Bedeutung
Wirtschaftszweig Versicherungsbranche insgesamt
Tätigkeit Betrieb von Versicherungsgeschäften
Einzelunternehmen ein konkreter Versicherer

Rechtlicher Rahmen der Assekuranz

Wer in Deutschland Versicherungsgeschäfte betreiben will, unterliegt dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Nach § 8 Absatz 1 VAG bedürfen Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland zum Geschäftsbetrieb der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. § 1 VAG legt fest, welche Unternehmen und Geschäfte der Aufsicht unterliegen.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie prüft unter anderem, ob ein Versicherer dauerhaft die Ansprüche seiner Kunden erfüllen kann. Innerhalb dieses Rahmens tritt der Kunde als Versicherungsnehmer auf und meldet einen ersatzpflichtigen Schaden als Versicherungsfall.

Häufige Fragen zu Assekuranz

Ist Assekuranz dasselbe wie Versicherung?

Nicht ganz. „Versicherung“ meint meist den einzelnen Vertrag oder Schutz, „Assekuranz“ dagegen den gesamten Wirtschaftszweig oder das Versicherungsgeschäft, gelegentlich auch ein einzelnes Unternehmen.

Woher kommt das Wort Assekuranz?

Es stammt vom italienischen „assicurazione“ ab und gelangte über den oberitalienischen See- und Handelsverkehr in die deutsche Kaufmannssprache.

Braucht eine Assekuranz eine behördliche Erlaubnis?

Ja. Ein Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland benötigt nach § 8 VAG eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde und wird von der BaFin beaufsichtigt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Erlaubnispflicht, gesetze-im-internet.de
  2. § 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Anwendungsbereich, gesetze-im-internet.de
  3. BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Aufgaben der Versicherungsaufsicht

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung