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Versicherungswiki

Bau·her·ren-Haft·pflicht·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Bauphasenschutz

Kurz erklärt

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Dritten auf oder durch eine Baustelle entstehen. Sie sichert die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn während der Bauzeit ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter ab, die durch die Baustelle oder das Bauvorhaben entstehen.
  • Grundlage der Haftung ist die Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn nach § 823 BGB.
  • Der Schutz gilt nur zeitlich begrenzt für die Dauer der Bauphase, meist bis zur Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit.
  • Der Versicherungsbeitrag richtet sich in der Regel nach der reinen Bausumme.

Was ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die den privaten Bauherrn während eines Bauvorhabens absichert. Sie kommt für Personen- und Sachschäden auf, die Dritten auf oder durch die Baustelle entstehen, und wehrt zugleich unberechtigte Ansprüche ab.

Wer ein Gebäude errichten oder umbauen lässt, trägt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Der Bauherr muss die Baustelle so sichern, dass niemand zu Schaden kommt, etwa durch abgesperrte Gruben, gesicherte Gerüste oder beleuchtete Wege. Verletzt er diese Pflicht, haftet er nach § 823 Abs. 1 BGB für den entstandenen Schaden, und zwar unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Diese Haftung besteht auch dann, wenn er die Bauarbeiten an Firmen vergeben hat, denn die Auswahl und Überwachung bleibt seine Aufgabe.

Typische Schadensfälle sind gestürzte Passanten an einer ungesicherten Baugrube, herabfallende Bauteile, die ein parkendes Auto treffen, oder ein Nachbargebäude, das durch Erdarbeiten beschädigt wird. Für den Einsturz eines Bauwerks oder das Ablösen von Bauteilen greift zusätzlich die Haftung nach § 836 BGB.

Wann ist die Versicherung sinnvoll und wann nicht?

Nicht jedes Bauvorhaben braucht eine eigene Police. Ob und wie viel Schutz nötig ist, hängt vom Umfang des Projekts und von bestehenden Verträgen ab.

Situation Bewertung
Neubau oder größerer Umbau eigene Bauherren-Haftpflicht meist sinnvoll
kleines Bauvorhaben, geringe Bausumme teils über Privathaftpflicht mitversichert
Arbeiten in Eigenleistung Bauhelfer zusätzlich in der gesetzlichen Unfallkasse anmelden

Viele Privathaftpflichtversicherungen schließen Bauvorhaben bis zu einer bestimmten Bausumme, oft bis rund 50.000 Euro, bereits mit ein. Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich, bevor eine separate Police abgeschlossen wird. Wird die Grenze überschritten, ist die eigenständige Bauherren-Haftpflicht der übliche Weg.

Häufige Fragen zu Bauherren-Haftpflichtversicherung

Wie lange läuft die Bauherren-Haftpflichtversicherung?

Der Vertrag ist auf die Bauphase begrenzt und endet in der Regel mit der Fertigstellung des Gebäudes, oft nach ein bis zwei Jahren. Danach übernimmt die Wohngebäude- und die Privathaftpflichtversicherung den Schutz.

Was kostet die Bauherren-Haftpflichtversicherung?

Der Beitrag bemisst sich meist an der reinen Bausumme und wird häufig als Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit gezahlt. Die genaue Höhe hängt vom Anbieter und vom Bauvorhaben ab.

Haftet der Bauherr auch, wenn eine Baufirma den Fehler macht?

Ja, der Bauherr kann aus der Verkehrssicherungspflicht mithaften, wenn er beauftragte Firmen nicht sorgfältig ausgewählt oder überwacht hat. Die Versicherung greift in solchen Fällen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 823 BGB (Schadensersatzpflicht, Grundlage der Verkehrssicherungspflicht), gesetze-im-internet.de
  2. § 836 BGB (Haftung des Grundstücksbesitzers bei Einsturz eines Gebäudes), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung