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Versicherungswiki

So·fort·ren·te

die; Substantiv, feminin · Rente gegen Einmalbeitrag

Kurz erklärt

Die Sofortrente beginnt gegen einen Einmalbeitrag sofort oder kurzfristig und zahlt lebenslang. Sie eignet sich, um vorhandenes Kapital im Ruhestand zu verrenten; steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sofortrente ist eine private Rentenversicherung, bei der gegen einen einmaligen Beitrag sofort oder kurz darauf eine lebenslange Rente ausgezahlt wird.
  • Sie dient dazu, vorhandenes Kapital wie eine Erbschaft, eine Abfindung oder die Ablaufleistung einer Lebensversicherung im Ruhestand in ein regelmäßiges Einkommen umzuwandeln.
  • Steuerlich zählt nur der sogenannte Ertragsanteil zum steuerpflichtigen Einkommen, nicht die gesamte Rente (§ 22 Nr. 1 EStG).
  • Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn und bleibt für die gesamte Laufzeit gleich.
  • Anders als bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gibt es keine Ansparphase, die Zahlung startet unmittelbar.

Was ist eine Sofortrente?

Die Sofortrente ist eine Form der privaten Rentenversicherung, bei der nicht über Jahre angespart wird, sondern ein bereits vorhandener Kapitalbetrag auf einmal eingezahlt wird. Im Gegenzug zahlt der Versicherer eine Leibrente aus, also eine Rente, die bis zum Lebensende des Versicherten fließt. Die erste Zahlung erfolgt je nach Vertrag im ersten Monat nach Einzahlung oder kurz darauf.

Typische Anlässe sind der Eintritt in den Ruhestand, eine Erbschaft, der Verkauf einer Immobilie oder die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung. Das Ziel ist Planungssicherheit: Der Versicherte erhält einen festen monatlichen Betrag, ohne das Risiko zu tragen, sein Kapital zu überleben. Dieses Langlebigkeitsrisiko trägt der Versicherer.

Wie hoch die Rente ausfällt, hängt vom eingezahlten Kapital, vom Eintrittsalter, vom Geschlecht sowie vom kalkulierten Rentenfaktor ab. Viele Verträge lassen sich um Zusatzbausteine ergänzen, etwa eine Rentengarantiezeit, in der die Rente auch nach frühem Tod des Versicherten an Hinterbliebene weiterläuft, oder eine Beitragsrückgewähr für das noch nicht verrentete Kapital.

Besteuerung und Abgrenzung zur aufgeschobenen Rente

Der steuerliche Vorteil der Sofortrente liegt darin, dass nur der Ertragsanteil versteuert wird. Das ist der Teil der Rente, der rechnerisch auf die Zinserträge entfällt, nicht die Rückzahlung des eigenen eingezahlten Kapitals. Rechtsgrundlage ist § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG. Der maßgebliche Prozentsatz wird durch das Alter des Rentenberechtigten bei Rentenbeginn festgelegt und bleibt danach unverändert.

Die folgende Tabelle zeigt einige gesetzlich festgelegte Ertragsanteile nach dem Eintrittsalter:

Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil
60 bis 61 Jahre 22 Prozent
63 Jahre 20 Prozent
65 bis 66 Jahre 18 Prozent
67 Jahre 17 Prozent

Wer die Rente also mit 65 Jahren beginnt, versteuert dauerhaft 18 Prozent jeder Rentenzahlung mit dem persönlichen Steuersatz. Die restlichen 82 Prozent bleiben steuerfrei. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen und vom Grundfreibetrag ab.

Von der Sofortrente abzugrenzen ist die aufgeschobene Rentenversicherung. Bei dieser liegt zwischen Einzahlung und Rentenbeginn eine Ansparphase von mehreren Jahren, in der Kapital aufgebaut wird. Die Sofortrente überspringt diese Phase, weil das Kapital bereits vorhanden ist. Die Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 EStG greift bei beiden Varianten, sofern es sich nicht um eine geförderte Basis- oder Riester-Rente handelt, die anders besteuert wird.

Häufige Fragen zu Sofortrente

Ab welchem Betrag lohnt sich eine Sofortrente?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Viele Versicherer setzen einen Mindestbeitrag im mittleren fünfstelligen Bereich an. Sinnvoll ist das Produkt vor allem, wenn ein größerer Betrag verlässlich und lebenslang verrentet werden soll.

Wird die gesamte Rente versteuert?

Nein. Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 EStG, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet. Der übrige Teil der Rente bleibt unversteuert.

Was passiert bei frühem Tod des Versicherten?

Ohne Zusatzvereinbarung endet die Rentenzahlung mit dem Tod, und das nicht verbrauchte Kapital verbleibt beim Versicherer. Mit einer vereinbarten Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr erhalten Hinterbliebene weiterhin Leistungen.

Ist die Sofortrente gegen Inflation geschützt?

Nur wenn eine dynamische Steigerung vereinbart wurde. Eine klassische Sofortrente zahlt einen festen Betrag, dessen Kaufkraft über die Jahre durch Inflation sinken kann.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 22 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), Besteuerung wiederkehrender Bezüge und Renten mit dem Ertragsanteil, gesetze-im-internet.de
  2. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG, Ertragsanteilstabelle nach Alter bei Rentenbeginn, gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung