Kas·ko·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Fahrzeugschutz
Kurz erklärt
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko deckt Gefahren wie Diebstahl, Brand und Naturgewalten, die Vollkasko zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Sachversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt. Anders als die Kfz-Haftpflicht ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Es gibt zwei Stufen: die Teilkaskoversicherung für Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wild und Naturgewalten und die Vollkaskoversicherung, die zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt.
- Leistung und Umfang ergeben sich aus dem Vertrag und den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), nicht aus einem eigenen Gesetz.
- Bei grob fahrlässiger Herbeiführung eines Schadens darf der Versicherer die Leistung quotal kürzen (§ 81 VVG).
- Eine vereinbarte Selbstbeteiligung senkt den Beitrag und wird im Schadenfall vom Erstattungsbetrag abgezogen.
Was ist eine Kaskoversicherung?
Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die Schäden am versicherten Fahrzeug selbst ersetzt. Sie zählt zur Sachversicherung und beruht auf dem Versicherungsvertrag zwischen Halter und Versicherer. Der Versicherer ist nach § 1 VVG verpflichtet, das versicherte Risiko im vereinbarten Umfang zu tragen. Welche Ereignisse konkret gedeckt sind, regeln die AKB, die die meisten Anbieter an die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anlehnen.
Wichtig ist die Abgrenzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz) und zahlt ausschließlich für Schäden, die andere durch das eigene Fahrzeug erleiden. Für Schäden am eigenen Auto kommt sie nie auf. Genau diese Lücke schließt die Kasko: Sie ersetzt Schäden am eigenen Wagen, unabhängig davon, ob ein Dritter beteiligt war.
Teilkasko und Vollkasko im Vergleich
Die beiden Stufen unterscheiden sich vor allem darin, ob selbst verursachte Unfallschäden mitversichert sind. Die Vollkasko schließt den Leistungsumfang der Teilkasko vollständig ein und geht darüber hinaus.
| Schadenereignis | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|
| Diebstahl, Raub | ja | ja |
| Brand, Explosion | ja | ja |
| Glasbruch | ja | ja |
| Zusammenstoß mit Haarwild | ja | ja |
| Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung | ja | ja |
| Kurzschluss an der Verkabelung | ja | ja |
| Selbst verschuldeter Unfall | nein | ja |
| Vandalismus durch Fremde | nein | ja |
Die Teilkasko eignet sich häufig für ältere Fahrzeuge mit geringem Wert, die Vollkasko vor allem für neue oder finanzierte Autos. Bei geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen verlangen Bank oder Leasinggeber oft ausdrücklich eine Vollkasko.
Selbstbeteiligung, Beitrag und Kürzung
Bei beiden Stufen lässt sich eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Üblich sind bei der Teilkasko 150 Euro und bei der Vollkasko 300 Euro, andere Beträge sind möglich. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag, weil der Versicherungsnehmer einen Teil des Schadens selbst trägt.
Der Beitrag der Vollkasko richtet sich zusätzlich nach dem Schadenfreiheitsrabatt: Wer über Jahre unfallfrei fährt, wird in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Bei der reinen Teilkasko gilt dieses System nicht.
Der Versicherungsschutz ist nicht unbegrenzt. Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, etwa durch das Überfahren einer roten Ampel, kann der Versicherer die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Absatz 2 VVG). Bei vorsätzlichem Handeln entfällt die Leistung ganz (§ 81 Absatz 1 VVG). Manche Tarife verzichten vertraglich auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, allerdings meist mit Ausnahmen für Alkohol und Drogen.
Häufige Fragen zu Kaskoversicherung
Ist eine Kaskoversicherung Pflicht?
Nein. Nur die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Die Kasko ist freiwillig, kann aber von Bank oder Leasinggeber vertraglich verlangt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?
Die Teilkasko deckt Diebstahl, Brand, Glas, Wild und Naturgewalten. Die Vollkasko umfasst dies und zusätzlich selbst verschuldete Unfälle sowie Vandalismus.
Zahlt die Kasko bei einem selbst verschuldeten Unfall?
Nur die Vollkasko. Die Teilkasko leistet für eigene Unfallschäden nicht.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Der Versicherer darf die Leistung quotal kürzen (§ 81 VVG). Wie stark, hängt vom Grad des Verschuldens ab.
Wird die Selbstbeteiligung immer abgezogen?
Ja, sofern vereinbart. Der festgelegte Betrag wird pro Schadenfall von der Erstattung abgezogen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1 VVG, Vertragstypische Pflichten, gesetze-im-internet.de
- § 81 VVG, Herbeiführung des Versicherungsfalles, gesetze-im-internet.de
- § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), Versicherungspflicht für Kraftfahrzeughalter, gesetze-im-internet.de
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB), Musterbedingungen, gdv.de
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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung