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Versicherungswiki

Er·werbs·un··hig·keits·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Absicherung der Erwerbsfähigkeit

Kurz erklärt

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Versicherte überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, unabhängig vom bisherigen Beruf. Sie ist günstiger, aber schwächer als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen praktisch keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können, unabhängig vom erlernten Beruf.
  • Sie ist günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung, leistet aber erst bei sehr weitreichender Einschränkung und damit deutlich seltener.
  • Der Leistungsfall orientiert sich meist an der Fähigkeit, weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein.
  • Sie ergänzt die schwache gesetzliche Erwerbsminderungsrente, ersetzt sie aber nicht.

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine private Absicherung, die eine vereinbarte Rente zahlt, sobald die versicherte Person wegen Krankheit oder Unfall überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht darauf an, ob der bisherige Beruf noch ausgeübt werden kann. Entscheidend ist, ob noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.

Die meisten Tarife knüpfen den Leistungsfall an eine feste Stundengrenze: Wer nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als erwerbsunfähig. Diese Grenze lehnt sich an die gesetzliche Definition der vollen Erwerbsminderung an. Wer dagegen noch drei bis sechs Stunden täglich einsetzbar ist, erhält in der Regel keine volle Leistung.

Weil dieser Zustand selten eintritt, sind die Beiträge niedriger als bei der Berufsunfähigkeit. Der Preis dafür ist eine engere Absicherung.

Unterschied zur Berufsunfähigkeit und zur gesetzlichen Rente

Der zentrale Unterschied liegt im Maßstab, wie die folgende Übersicht zeigt.

Merkmal Berufsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit
Maßstab zuletzt ausgeübter Beruf jede zumutbare Tätigkeit
Leistung ab meist 50 Prozent BU-Grad nahezu vollständige Erwerbsminderung
Beitrag höher niedriger
Leistungshäufigkeit häufiger seltener

Wer noch einfache Tätigkeiten ausüben könnte, etwa als Pförtner, erhält aus einer EU-Versicherung meist nichts, aus einer BU dagegen schon. Mehr zum Auslöser lesen Sie unter Berufsunfähigkeit.

Vom Staat gibt es parallel die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, teilweise Erwerbsminderung bei drei bis unter sechs Stunden. Die alte gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente wurde zum 1. Januar 2001 abgeschafft und durch diese Regelung ersetzt. Da die gesetzlichen Beträge oft niedrig ausfallen, bleibt trotzdem eine Versorgungslücke.

Häufige Fragen zu Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Für wen eignet sich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Sie ist eine Option für Menschen, die aus gesundheitlichen oder preislichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Als Grundschutz ist sie besser als gar keine Absicherung.

Ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dasselbe wie die staatliche Rente?

Nein. Die private EU-Versicherung zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und richtet sich nach dem individuell vereinbarten Vertrag.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung, gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
  2. Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000 (Umstellung zum 01.01.2001)

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung