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Versicherungswiki

Be·rufs·un·fä·hig·keit

die; Substantiv, feminin · gesundheitlicher Zustand

Kurz erklärt

Berufsunfähigkeit bezeichnet den Zustand, den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben zu können. Sie ist von der gesetzlichen Erwerbsminderung abzugrenzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsunfähigkeit ist der gesundheitsbedingte Zustand, in dem jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Absatz 2 VVG).
  • In den Versicherungsbedingungen gilt marktüblich die 50-Prozent-Regel: Leistung gibt es, wenn der Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich ist, mit einer Prognose von mindestens sechs Monaten.
  • Ursache können Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall sein; psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache.
  • Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie die gesetzliche Erwerbsminderung, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abstellt (§ 43 SGB VI).

Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bezeichnet einen körperlichen oder seelischen Zustand, nicht die Versicherung dagegen. Gemeint ist die dauerhafte gesundheitliche Unfähigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Maßstab ist der Beruf so, wie er ohne die gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, also die konkrete Tätigkeit mit ihren Anforderungen und Belastungen.

Die gesetzliche Grundlage im Versicherungsrecht ist § 172 Absatz 2 VVG. Danach ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Das Gesetz selbst nennt keine feste Prozentgrenze. Diese ergibt sich erst aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags.

Marktüblich ist die 50-Prozent-Regel: Als berufsunfähig gilt, wer seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Hinzu kommt der Prognosezeitraum. Üblich sind sechs Monate. Wer bereits sechs Monate ununterbrochen berufsunfähig war, gilt danach in der Regel rückwirkend ab dem ersten Tag als berufsunfähig. Wie hoch dann die Rente ausfällt und unter welchen Voraussetzungen sie gezahlt wird, regelt die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Abgrenzung zu Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit

Häufig werden Berufsunfähigkeit und die gesetzliche Erwerbsminderung verwechselt. Der Unterschied liegt im Maßstab: Die Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten, konkreten Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI stellt dagegen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ab, also auf jede zumutbare Tätigkeit, unabhängig vom bisherigen Beruf.

Merkmal Berufsunfähigkeit (§ 172 VVG) Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI)
Maßstab zuletzt ausgeübter Beruf allgemeiner Arbeitsmarkt
Schwelle oft ab 50 Prozent (laut Bedingungen) teilweise: 3 bis unter 6 Stunden täglich; voll: unter 3 Stunden
Träger private Versicherung gesetzliche Rentenversicherung
Leistung vereinbarte BU-Rente Erwerbsminderungsrente

Eine eigenständige gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für jüngere Versicherte nicht mehr. Nur für vor dem 2. Januar 1961 geborene Versicherte kann Berufsunfähigkeit über die Sonderregelung des § 240 SGB VI noch einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auslösen. Für alle anderen ist der private Schutz der zentrale Weg, um den zuletzt ausgeübten Beruf abzusichern.

Ob ein Versicherer bei der privaten Absicherung auf einen anderen zumutbaren Beruf verweisen darf, hängt von der Verweisungsklausel im Vertrag ab. Bedingungen ohne abstrakte Verweisung stellen den Versicherten dabei besser.

Häufige Fragen zu Berufsunfähigkeit

Ab wie viel Prozent gilt man als berufsunfähig?

Das Gesetz nennt keine feste Grenze. In den meisten Versicherungsbedingungen gilt die 50-Prozent-Regel: Wer seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, gilt als berufsunfähig.

Wie lange muss der Zustand andauern?

Marktüblich ist ein Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten. Besteht die Beeinträchtigung voraussichtlich so lange, gilt Berufsunfähigkeit als erfüllt, oft rückwirkend ab dem ersten Tag.

Was sind die häufigsten Ursachen?

Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen sind die häufigste Ursache, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats sowie Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Ist Berufsunfähigkeit dasselbe wie Arbeitsunfähigkeit?

Nein. Arbeitsunfähigkeit ist die vorübergehende Unfähigkeit, den aktuellen Job auszuüben, etwa bei einer Krankschreibung. Berufsunfähigkeit setzt eine voraussichtlich dauerhafte Beeinträchtigung voraus.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 172 VVG, Leistung des Versicherers bei Berufsunfähigkeit (Definition in Absatz 2), gesetze-im-internet.de
  2. § 43 SGB VI, Rente wegen Erwerbsminderung, gesetze-im-internet.de
  3. § 240 SGB VI, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (für vor dem 2. Januar 1961 Geborene), gesetze-im-internet.de

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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung