Glie·der·ta·xe
die; Substantiv, feminin · Unfallversicherung
Kurz erklärt
Die Gliedertaxe ist die Tabelle der privaten Unfallversicherung, die für jedes Körperteil den Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit festlegt — z. B. Arm 70, Hand 55, Daumen 20 Prozent. Daraus wird die Invaliditätsleistung berechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gliedertaxe ist die zentrale Tabelle der privaten Unfallversicherung: Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der betroffenen Körperteile gilt.
- Die Höhe der Invaliditätsleistung wird aus Invaliditätsgrad mal vereinbarter Versicherungssumme berechnet — je höher der Invaliditätsgrad, desto stärker erhöht eine vereinbarte Progression die Auszahlung.
- Nach der GDV-Empfehlung zählt ein Arm 70 Prozent, ein Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 Prozent, eine Hand 55 Prozent, ein Auge 50 Prozent, ein Daumen 20 Prozent.
- Die Gliedertaxe ist nicht gesetzlich vorgeschrieben — gute Tarife bieten höhere Prozentsätze als die Musterbedingungen.
Was ist die Gliedertaxe? Definition und Zweck
Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in den Bedingungen der privaten Unfallversicherung. Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteils oder Sinnesorgans gilt — die Basis für die Leistung der privaten Unfallversicherung nach einem Unfall mit dauerhaften körperlichen Folgen. Ist eine versicherte Person nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt — verliert sie etwa eine Hand —, gilt nach der Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Invaliditätsgrad von 55 Prozent, unabhängig davon, wie sich der Verlust im Einzelfall auswirkt.
Genau das ist der Zweck: Die Gliedertaxe macht die Bewertung der Invalidität berechenbar und unabhängig von Beruf oder Hobby. Der Pianist erhält für den verlorenen Zeigefinger denselben Wert der Gliedertaxe wie der Bürokaufmann — anders als in der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die individuelle Tätigkeit bei der Bewertung keine Rolle. Rechtlicher Rahmen der privaten Unfallversicherung sind die §§ 178 bis 191 VVG; die konkrete Gliedertaxe legt jeder Anbieter selbst in seinen Bedingungen fest.
Gliedertaxe-Tabelle: die Werte nach GDV-Musterbedingungen
Diese Prozentsätze sehen die Musterbedingungen (AUB) der Versicherung für den vollständigen Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit vor — bei teilweise funktionsunfähigen Körperteilen gilt der entsprechende Anteil:
| Körperteil / Sinnesorgan | Invaliditätsgrad |
|---|---|
| Arm | 70 Prozent |
| Arm oberhalb des Ellenbogengelenks | 65 Prozent |
| Arm unterhalb des Ellenbogengelenks | 60 Prozent |
| Hand | 55 Prozent |
| Daumen | 20 Prozent |
| Zeigefinger | 10 Prozent |
| anderer Finger | 5 Prozent |
| Bein über der Mitte des Oberschenkels | 70 Prozent |
| Bein bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 Prozent |
| Bein bis unterhalb des Knies | 50 Prozent |
| Bein bis zur Mitte des Unterschenkels | 45 Prozent |
| Fuß | 40 Prozent |
| große Zehe | 5 Prozent |
| andere Zehe | 2 Prozent |
| Auge | 50 Prozent |
| Gehör auf einem Ohr | 30 Prozent |
| Geruchssinn | 10 Prozent |
| Geschmackssinn | 5 Prozent |
Wichtig: Viele Anbieter bieten Tarife mit verbesserter Gliedertaxe an — dort zählt der Arm etwa 100 statt 70 Prozent, das Bein entsprechend mehr. Da die Tabelle nicht gesetzlich bestimmt ist, lohnt beim Abschluss der Vergleich der Werte der Gliedertaxe mindestens so sehr wie der Blick auf den Beitrag der Unfallversicherung.
Berechnung: Von der Gliedertaxe zur Invaliditätsleistung
Die Formel für die Höhe der Invaliditätsleistung ist einfach: Invaliditätsleistung = vereinbarte Versicherungssumme × Invaliditätsgrad. Ein Beispiel für die Berechnung: Die vereinbarte Versicherungssumme der Unfallversicherung beträgt 100.000 Euro. Nach einem Unfall verliert die versicherte Person den Daumen — laut Gliedertaxe ein Invaliditätsgrad von 20 Prozent. Die Unfallversicherung zahlt eine Invaliditätsleistung von 20.000 Euro als Einmalzahlung.
Bei Teilverlust gilt der entsprechende Anteil des Wertes: Ist die Hand nach dem Unfall dauerhaft teilweise funktionsunfähig — etwa zur Hälfte —, ergibt das die Hälfte von 55, also einen Invaliditätsgrad von 27,5 Prozent und 27.500 Euro als Höhe der Auszahlung. Den Umfang der Beeinträchtigung stellt der Arzt fest; im Streitfall entscheidet ein Gutachten, wie stark die Funktion tatsächlich beeinträchtigt und die Invalidität festgestellt ist.
Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Invaliditätsgrade der betroffenen Körperteile addiert, höchstens bis 100 Prozent. Für Unfälle mit dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen, die nicht in der Gliedertaxe stehen — etwa Schäden an Wirbelsäule, Kopf oder inneren Organen —, wird bewertet, wie stark die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit im konkreten Fall dauerhaft beeinträchtigt ist; diese Bewertung übernimmt ein Arzt per medizinischem Gutachten.
Progression in der Unfallversicherung: mehr Leistung bei hoher Invalidität
Die meisten Tarife der privaten Unfallversicherung enthalten eine Progression von 225, 350 oder 500 Prozent. Das Prinzip: Je höher der Invaliditätsgrad, desto überproportional höher die Leistung der privaten Unfallversicherung. Bei einem niedrigen Invaliditätsgrad bleibt es bei der einfachen Berechnung aus der Grundsumme; ab etwa 25 Prozent Invalidität steigt die Kurve stufenweise, und bei Vollinvalidität erhalten Versicherte mit einer Progression von 350 Prozent das 3,5-Fache der Grundsumme — im Beispiel also 350.000 statt 100.000 Euro Auszahlung von der Versicherung.
Der Gedanke dahinter: Die finanziellen Folgen kleiner Verletzungen nach einem Unfall verkraften die meisten Menschen selbst; existenzbedrohend sind die schweren Fälle mit Umbauten, Pflege und Verdienstausfall. Genau dort konzentriert die Unfallversicherung mit Progression die Leistung — bei moderatem Mehrbeitrag zur Versicherung.
Fristen: Wann die Invalidität festgestellt sein muss
Damit die Unfallversicherung leistet, muss die Invalidität dauerhaft sein — und rechtzeitig festgestellt: Nach den Musterbedingungen muss sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten vom Arzt festgestellt und bei der Versicherung geltend gemacht worden sein. Gute Anbieter verlängern diese Fristen auf 18, 24 oder 36 Monate. Wer nach einem schweren Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleibt, sollte die Fristen früh im Blick behalten — versäumte Feststellungsfristen sind einer der häufigsten Gründe, warum Versicherte keine Auszahlung erhalten.
Worauf Sie beim Tarif achten sollten
- 1. Verbesserte Gliedertaxe: Je höher die Werte je Körperteil, desto höher die Leistung der Unfallversicherung bei gleichem Unfall — der wichtigste Qualitätsunterschied zwischen den Tarifen.
- 2. Progression passend wählen: 225 bis 350 Prozent Progression gelten als guter Standard; wichtiger als die Höhe der Progression ist eine ausreichende Grundsumme der Unfallversicherung.
- 3. Versicherungssumme realistisch ansetzen: Als Faustformel gilt das Fünf- bis Sechsfache des Bruttojahreseinkommens als Ziel der Invaliditätsleistung bei voller Invalidität — mit Progression erreichbar.
- 4. Fristen und Mitwirkung: Lange Feststellungsfristen und der Verzicht auf Einwände bei verspäteter ärztlicher Feststellung sind bares Geld wert. Auch die Obliegenheiten nach dem Unfall — Anzeige und ärztliche Untersuchung — sollten Sie kennen.
Häufige Fragen zur Gliedertaxe
Was ist die Gliedertaxe einfach erklärt?
Eine Tabelle der privaten Unfallversicherung, die festlegt, wie viel Prozent Invalidität der Verlust eines Körperteils bedeutet — die Grundlage für die Berechnung der Auszahlung.
Wie hoch ist die Leistung für einen verlorenen Daumen?
Nach GDV-Gliedertaxe gilt ein Grad der Invalidität von 20 Prozent. Bei 100.000 Euro vereinbarter Versicherungssumme sind das 20.000 Euro — mit verbesserter Gliedertaxe oder Progression erhalten Versicherte entsprechend mehr.
Gilt die Gliedertaxe auch in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung bemisst nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und zahlt eine Rente — die Gliedertaxe ist ein Instrument der privaten Unfallversicherung.
Was passiert bei Verletzungen, die nicht in der Tabelle stehen?
Dann bestimmt ein medizinisches Gutachten, wie stark die normale körperliche Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist — etwa bei Wirbelsäulen- oder Organschäden — und daraus den Grad der Invalidität.
Warum unterscheiden sich die Prozentsätze je nach Tarif?
Weil die Gliedertaxe Vertragsbestandteil und nicht gesetzlich vorgegeben ist. Versicherer nutzen verbesserte Werte als Qualitätsmerkmal — der Vergleich lohnt sich.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- 1. §§ 178 ff. VVG — Unfallversicherung, gesetze-im-internet.de
- 2. GDV — Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB), Musterbedingungen mit Gliedertaxe
- 3. § 180 VVG — Invalidität (Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit)
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Zuletzt aktualisiert am 11.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung