Land·kas·ko·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Kasko für Landtechnik
Kurz erklärt
Die Landkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen wie Traktoren und Mähdrescher, vergleichbar mit der Kfz-Kasko.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Landkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung für Landfahrzeuge, die sich weder über die Kfz-Kaskoversicherung noch über eine Maschinenversicherung absichern lassen.
- Das Wort „Land“ grenzt gegen See- und Luftfahrzeuge ab. Es meint nicht nur landwirtschaftliche Fahrzeuge.
- Typische Objekte sind Schienenfahrzeuge, Straßenbahnen, Kräne, Bagger, Anhänger ohne eigenen Antrieb und Schaustellerfahrzeuge wie Karussells.
- Der Vertrag wird meist als Zweig der Transportversicherung auf Grundlage der DTV-Güterversicherungsbedingungen individuell vereinbart.
Was ist eine Landkaskoversicherung?
Die Landkaskoversicherung sichert den Substanzwert von Landfahrzeugen gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust ab, wenn diese Fahrzeuge nicht über die klassische Kfz-Kaskoversicherung oder eine Maschinenversicherung versicherbar sind. Gedeckt wird also das Fahrzeug selbst, nicht die Haftung gegenüber Dritten. Für Personen- und Sachschäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, bleibt eine Haftpflichtversicherung zuständig.
Zu den versicherbaren Objekten zählen unter anderem Lokomotiven, Triebwagen und Museumsbahnen, Straßenbahnen, Container- und Kesselwagen, mobile Kräne und Bagger, Anhänger ohne eigenen Antrieb sowie Fahrgeschäfte des Schaustellergewerbes. Auch land- und forstwirtschaftliche Spezialgeräte ohne eigenes Kfz-Kennzeichen können einbezogen werden.
Rechtlich handelt es sich um einen Versicherungsvertrag nach § 1 VVG. In der Praxis wird die Landkaskoversicherung dem Bereich der Transportversicherung zugeordnet, deren gesetzlicher Rahmen in den §§ 130 bis 141 VVG geregelt ist. Der genaue Umfang ergibt sich aus den vereinbarten Bedingungen, häufig den DTV-Güterversicherungsbedingungen.
Welche Gefahren sind versichert?
Der Deckungsumfang wird individuell vereinbart, entweder als benannte Gefahren oder als Allgefahrendeckung. Typischerweise umfasst der Schutz:
- Brand, Explosion und Blitzschlag
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
- Sturm, Hagel und Überschwemmung
- Unfall, Umstürzen und Entgleisen
- Schäden beim Verladen und Transportieren
Wie in der Kaskoversicherung üblich, wird meist eine Selbstbeteiligung vereinbart, und Vorsatz sowie grobe Fahrlässigkeit können den Anspruch mindern. Ob ein konkreter Schaden ein Versicherungsfall ist, richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen zu Landkaskoversicherung
Worin unterscheidet sich die Landkaskoversicherung von der Kfz-Kaskoversicherung?
Die Kfz-Kaskoversicherung setzt ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug voraus. Fahrzeuge ohne solche Zulassung oder mit besonderen Aufbauten fallen aus dieser Deckung heraus und werden über die Landkaskoversicherung abgesichert.
Sind Traktoren und Mähdrescher über die Landkaskoversicherung gedeckt?
In der Regel nicht: Selbstfahrende Landmaschinen mit amtlichem Kennzeichen laufen über die Kfz-Kaskoversicherung. Die Landkasko greift eher bei Anhängern und Spezialgeräten ohne eigenen Antrieb.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1 VVG (Vertragstypische Pflichten) sowie §§ 130 bis 141 VVG (Transportversicherung), abrufbar auf gesetze-im-internet.de
- GDV, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband: DTV-Güterversicherungsbedingungen (DTV-Güter 2000)
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung