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Versicherungswiki

Net·to·prä·mie

die; Substantiv, feminin · Risikobeitrag

Kurz erklärt

Die Nettoprämie ist der rein zur Deckung des versicherten Risikos kalkulierte Teil der Prämie, ohne Kosten- und Sicherheitszuschläge. Gegenstück ist die Bruttoprämie.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nettoprämie ist der Teil der Versicherungsprämie, der rein zur Deckung des versicherten Risikos kalkuliert wird.
  • Sie enthält keine Kosten-, Sicherheits- oder Gewinnzuschläge und ist damit das Gegenstück zur Bruttoprämie.
  • Grundlage der Berechnung ist das versicherungsmathematische Äquivalenzprinzip: Der Barwert der Nettoprämien entspricht dem Barwert der erwarteten Versicherungsleistungen.

Was ist die Nettoprämie?

Die Nettoprämie ist der kalkulatorische Kern jeder Versicherungsprämie. Sie deckt allein das versicherte Risiko ab, also den statistisch erwarteten Aufwand für Schäden oder Leistungen. Zuschläge für Vertriebs- und Verwaltungskosten, für Sicherheit gegen Kalkulationsschwankungen oder für einen Gewinnanteil sind darin nicht enthalten. Wegen dieses reinen Risikobezugs wird die Nettoprämie auch als Risikobeitrag oder Risikoprämie bezeichnet.

Berechnet wird sie nach dem Äquivalenzprinzip. Der Versicherer setzt die über die Laufzeit erwarteten Prämieneinnahmen und die erwarteten Leistungen gleich, jeweils als Barwert. In der Lebens- und Rentenversicherung fließen dazu die Rechnungsgrundlagen ein, also angenommene Sterblichkeit, Rechnungszins und Kosten. Die reine Nettoprämie stützt sich dabei nur auf Sterblichkeit und Zins, nicht auf die Kostenannahmen.

Aus der Nettoprämie wird durch Aufschlag der Kosten- und Sicherheitszuschläge die Bruttoprämie, die der Kunde tatsächlich zahlt.

Bestandteil In der Nettoprämie enthalten?
Reiner Risikoanteil ja
Verwaltungskosten nein
Abschlusskosten nein
Sicherheitszuschlag nein

Abgrenzung und rechtlicher Rahmen

Von der Bruttoprämie unterscheidet sich die Nettoprämie durch die fehlenden Zuschläge. Ein zweiter Sprachgebrauch findet sich in der Lebensversicherung: Dort meint Nettoprämie oft die Prämie nach Verrechnung der Überschussbeteiligung, während die ungekürzte Prämie als Bruttoprämie bezeichnet wird. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, welche Bedeutung gemeint ist.

Für die Lebensversicherung schreibt § 138 VAG vor, dass Prämien mit angemessenen versicherungsmathematischen Annahmen zu kalkulieren sind und hoch genug sein müssen, damit das Unternehmen seine Verpflichtungen dauernd erfüllen kann. Diese aufsichtsrechtliche Vorgabe ist der Grund, warum reine Nettoprämien um Sicherheits- und Kostenzuschläge ergänzt werden.

Häufige Fragen zur Nettoprämie

Ist die Nettoprämie das, was ich als Kunde zahle?

Nein. Der zu zahlende Beitrag ist die Bruttoprämie. Die Nettoprämie ist nur der rechnerische Risikoanteil ohne Kosten- und Sicherheitszuschläge.

Enthält die Nettoprämie die Versicherungsteuer?

Nein. Die Versicherungsteuer wird auf die Bruttoprämie erhoben und ist kein Bestandteil der Nettoprämie.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 138 VAG, Prämienkalkulation in der Lebensversicherung, gesetze-im-internet.de
  2. Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort Nettoprämie (Äquivalenzprinzip)

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung