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Versicherungswiki

Pri·va·te Ren·ten·ver·si·che·rung

die; Wortgruppe · private Altersrente

Kurz erklärt

Die private Rentenversicherung baut in der Ansparphase Kapital auf und zahlt später eine lebenslange Rente oder das Kapital aus. In der Auszahlung ist nur der Ertragsanteil der Rente steuerpflichtig (§ 22 EStG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Vorsorge der dritten Schicht: In der Ansparphase zahlt man Beiträge ein, in der Rentenphase fließt daraus eine lebenslange Rente.
  • Statt der Rente lässt sich meist auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen (Kapitalwahlrecht). Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente je 10.000 Euro Kapital gezahlt wird.
  • In der Auszahlung ist bei lebenslanger Rente nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt (§ 22 Nr. 1 EStG).
  • Anders als Riester- oder Basisrente gibt es keine staatliche Förderung, dafür ist der Vertrag bei Beiträgen, Auszahlung und Verwendung flexibel.
  • Für einen Vertragswiderruf gilt bei Rentenversicherungen eine Frist von 30 Tagen (§ 152 VVG).

Was ist eine private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung ist ein Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, der Kapital für das Alter aufbaut und später in eine lebenslange Rente umwandelt. Sie zählt zur dritten Schicht der Altersvorsorge, also zur privaten, ungeförderten Vorsorge neben gesetzlicher Rente (Schicht 1) und geförderter Vorsorge wie Riester oder Betriebsrente (Schicht 2).

Der Ablauf gliedert sich in zwei Phasen. In der Ansparphase zahlt man laufende Beiträge oder eine Einmalsumme ein. Das Guthaben wächst je nach Tarif verzinst oder fondsgebunden und wird durch die Überschussbeteiligung erhöht (§ 153 VVG). In der anschließenden Rentenphase zahlt der Versicherer eine lebenslange Leibrente, die auch dann weiterläuft, wenn das ursprünglich angesparte Kapital rechnerisch aufgebraucht ist.

Wie hoch die Rente ausfällt, steuert der Rentenfaktor. Er gibt an, welchen monatlichen Rentenbetrag der Versicherer je 10.000 Euro Vertragsguthaben garantiert. Ein Rentenfaktor von 30 bedeutet etwa 30 Euro Monatsrente je 10.000 Euro. Wer die Rente nicht antreten möchte, kann bei vielen Tarifen das Kapitalwahlrecht ziehen und sich das Guthaben in einer Summe auszahlen lassen.

Wie wird die private Rentenversicherung besteuert?

Die Besteuerung hängt davon ab, ob eine laufende Rente oder eine Kapitalauszahlung gewählt wird. Bei der lebenslangen Rente greift die Ertragsanteilbesteuerung nach § 22 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtig ist nicht die volle Rente, sondern nur ein pauschaler Ertragsanteil. Dessen Prozentsatz richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn: je später die Rente beginnt, desto niedriger der steuerpflichtige Anteil.

Alter bei Rentenbeginn Steuerpflichtiger Ertragsanteil
60 bis 61 Jahre 22 Prozent
62 Jahre 21 Prozent
63 Jahre 20 Prozent
64 Jahre 19 Prozent
65 bis 66 Jahre 18 Prozent
67 Jahre 17 Prozent

Beginnt die Rente mit 67 Jahren, sind also nur 17 Prozent der jährlichen Rente mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, der Rest bleibt steuerfrei. Bei einer Kapitalauszahlung statt Rente gilt eine andere Regel: Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und erfolgt die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren, wird nur die Hälfte des Ertrags, also der Auszahlung abzüglich der eingezahlten Beiträge, mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG). Werden beide Bedingungen nicht erfüllt, ist der volle Ertrag steuerpflichtig.

Abgrenzung zu anderen Formen der Altersvorsorge

Die private Rentenversicherung unterscheidet sich vor allem durch fehlende Förderung und hohe Flexibilität von geförderten Produkten.

Merkmal Private Rentenversicherung Riester- / Basisrente
Staatliche Förderung keine Zulagen oder Sonderausgabenabzug
Kapitalwahlrecht meist möglich eingeschränkt oder ausgeschlossen
Verfügbarkeit vor Rente Kündigung möglich stark eingeschränkt
Besteuerung der Rente Ertragsanteil (§ 22 EStG) überwiegend voll nachgelagert

Wer Wert auf Zulagen oder Steuervorteile in der Ansparphase legt, ist mit geförderten Verträgen oft besser bedient. Wer dagegen jederzeit über das Kapital verfügen und flexibel bleiben möchte, wählt häufig die private Variante. Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält man den Rückkaufswert nach § 169 VVG, der in den ersten Jahren meist deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.

Häufige Fragen zu privater Rentenversicherung

Wird die gesamte Rente besteuert?

Nein. Bei lebenslanger Rente ist nur der Ertragsanteil steuerpflichtig, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt (§ 22 Nr. 1 EStG). Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind es 17 Prozent.

Was passiert, wenn ich früh sterbe?

Ohne Zusatzvereinbarung endet die Rente mit dem Tod. Vereinbarte Optionen wie eine Rentengarantiezeit oder eine Beitragsrückgewähr sorgen dafür, dass Hinterbliebene weiter Leistungen oder das Restkapital erhalten.

Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Ja, in der Ansparphase ist eine Kündigung möglich. Ausgezahlt wird dann der Rückkaufswert nach § 169 VVG, der anfangs oft niedriger ist als die eingezahlten Beiträge.

Rente oder Kapital, was ist steuerlich günstiger?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die Rente wird nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert, die Kapitalauszahlung bei mindestens zwölf Jahren Laufzeit und Auszahlung ab 62 nur zur Hälfte des Ertrags (§ 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG).

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 22 Nr. 1 EStG, Besteuerung wiederkehrender Bezüge und Ertragsanteil, gesetze-im-internet.de
  2. § 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG, Besteuerung von Erträgen aus Kapitalversicherungen, gesetze-im-internet.de
  3. § 152 VVG, Widerruf des Versicherungsnehmers bei Lebensversicherungen, gesetze-im-internet.de
  4. § 153 VVG, Überschussbeteiligung, gesetze-im-internet.de
  5. § 169 VVG, Rückkaufswert, gesetze-im-internet.de

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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung