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Versicherungswiki

Ver·an·stal·tungs·aus·fall·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Schutz für Veranstalter

Kurz erklärt

Die Veranstaltungsausfallversicherung deckt finanzielle Verluste, wenn eine Veranstaltung abgesagt, abgebrochen oder verschoben werden muss, etwa wegen Wetter, Krankheit oder höherer Gewalt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt dem Veranstalter die Kosten, wenn ein Event abgesagt, abgebrochen oder verschoben werden muss.
  • Typische Auslöser sind Unwetter, der Ausfall einer Schlüsselperson (Künstler, Redner) oder behördliche Verbote.
  • Versichert sind die vergeblich aufgewendeten Kosten, auf Wunsch auch der entgangene Gewinn.
  • Der Deckungsumfang hängt stark vom Bedingungswerk ab; Seuchen und Pandemien sind häufig ausgeschlossen.

Was ist eine Veranstaltungsausfallversicherung?

Eine Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt dem Veranstalter die finanziellen Verluste, wenn eine geplante Veranstaltung ausfällt, abgebrochen, verschoben oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Sie greift bei Ereignissen, die außerhalb des Einflusses des Versicherungsnehmers liegen, etwa schlechtes Wetter bei Open-Air-Events, der krankheitsbedingte Ausfall eines Hauptkünstlers oder eine behördliche Anordnung. Als Schadenversicherung ersetzt sie den konkreten Vermögensschaden, also die bereits angefallenen Kosten für Gagen, Miete, Technik und Werbung. Der Versicherer schuldet seine Leistung nur bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls (§ 1 VVG).

Was zahlt die Versicherung, was ist ausgeschlossen?

Erstattet werden die vergeblich aufgewendeten Kosten oder, bei entsprechender Vereinbarung, die entgangenen Einnahmen. Der genaue Umfang richtet sich nach dem Bedingungswerk des jeweiligen Anbieters.

Häufig versichert Häufig ausgeschlossen
Unwetter, Sturm, Starkregen Seuchen, Epidemien, Pandemien
Ausfall einer Schlüsselperson Krieg, Terror, innere Unruhen
Behördliches Verbot Fehlender wirtschaftlicher Erfolg (zu wenig Kartenverkauf)
Sachschaden am Veranstaltungsort Grobe Planungsfehler des Veranstalters

Wichtig: Führt der Veranstalter den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern (§ 81 VVG). Falsche oder unvollständige Angaben beim Abschluss können nach § 19 VVG zum Rücktritt des Versicherers führen.

Häufige Fragen zu Veranstaltungsausfallversicherung

Für wen lohnt sich eine Veranstaltungsausfallversicherung?

Für Veranstalter von Konzerten, Festivals, Messen, Firmenfeiern oder Sportevents mit hohen Vorlaufkosten. Für private Feiern gibt es mit der Hochzeitsversicherung eine passende Sonderform.

Sind Corona- oder Pandemie-Absagen mitversichert?

Nur, wenn der Vertrag Seuchen und Pandemien nicht ausschließt. Viele Bedingungswerke enthalten seit 2020 einen solchen Ausschluss, weshalb der Blick ins Kleingedruckte entscheidend ist.

Ab wann sollte man die Versicherung abschließen?

Möglichst früh, idealerweise zu Planungsbeginn. Ein bereits absehbares Risiko gilt nicht mehr als ungewisser Versicherungsfall und ist dann nicht mehr versicherbar.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 1 VVG (Vertragstypische Pflichten), gesetze-im-internet.de
  2. § 81 VVG (Herbeiführung des Versicherungsfalles), gesetze-im-internet.de
  3. § 19 VVG (Anzeigepflicht), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung