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Versicherungswiki

Rechts·schutz·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Kostenschutz

Kurz erklärt

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen wie Anwalt, Gericht und Gutachter in den vereinbarten Bereichen, etwa Verkehr, Beruf oder Wohnen. Üblich ist eine Wartezeit von drei Monaten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung: eigenes und teils gegnerisches Anwaltshonorar, Gerichtskosten, Gutachter und Zeugengeld im vereinbarten Umfang (§ 125 VVG).
  • Versichert sind immer nur die im Vertrag genannten Leistungsarten, etwa Privat-, Verkehrs-, Berufs- und Wohnungsrechtsschutz. Was nicht im Vertrag steht, ist nicht gedeckt.
  • Für viele Leistungsarten gilt eine Wartezeit von meist drei Monaten. Ein Rechtsschutzfall innerhalb dieser Frist ist nicht versichert.
  • Vor der Beauftragung des Anwalts sollte die Deckungszusage eingeholt werden. Der Versicherte darf seinen Anwalt frei wählen (§ 127 VVG).
  • Typische Ausschlüsse sind Baustreitigkeiten rund um das eigene Grundstück, Kapitalanlagen und vorvertraglich entstandene Streitigkeiten.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Vertrag, mit dem der Versicherer die Kosten trägt, die bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers entstehen. Gesetzlich geregelt ist sie in den §§ 125 bis 129 VVG. Nach § 125 VVG ist der Versicherer verpflichtet, im vereinbarten Umfang die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Leistungen zu erbringen.

Übernommen werden je nach Bedingungen die eigenen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen, die Gebühren eines Mediators sowie bei einer Niederlage die Kosten der Gegenseite. Grundlage des Vertrags sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), die den Deckungsumfang im Einzelnen festlegen. Einen gesetzlichen Zwang zum Abschluss gibt es nicht, die Rechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung.

Welche Leistungsarten gibt es?

Der Versicherungsschutz ist in Bausteine gegliedert. Der Versicherungsnehmer wählt beim Abschluss aus, welche Lebensbereiche abgedeckt sein sollen. Nur die im Versicherungsschein aufgeführten Leistungsarten lösen später eine Zahlung aus.

Leistungsart Deckt typischerweise ab
Privatrechtsschutz Streit mit Handwerkern, Kaufverträge, Nachbarschaft, Schadenersatzforderungen
Verkehrsrechtsschutz Bußgeld- und Strafverfahren im Straßenverkehr, Unfallregulierung, Fahrerlaubnis
Berufsrechtsschutz Kündigungsschutzklage, Streit um Lohn, Abmahnung, Arbeitszeugnis
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Mietstreitigkeiten, Betriebskosten, Kündigung durch den Vermieter

Verkehrsrechtsschutz greift oft auch in Strafverfahren, während in anderen Bereichen meist nur die Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens gedeckt ist. Vorsätzlich begangene Straftaten sind in der Regel ausgeschlossen; wird der Vorsatz rechtskräftig festgestellt, kann der Versicherer bereits gezahlte Kosten zurückfordern.

Wartezeit, Deckungszusage und Ausschlüsse

Für einen Teil der Leistungsarten sehen die ARB eine Wartezeit vor, üblicherweise drei Monate ab Vertragsbeginn. Tritt der Rechtsschutzfall innerhalb dieser Frist ein, besteht kein Schutz. Damit sollen Verträge verhindert werden, die erst bei bereits absehbarem Streit abgeschlossen werden. Für Bereiche wie den Verkehrs-Schadenersatz gilt oft keine Wartezeit.

Vor dem ersten Schritt sollte der Versicherte eine Deckungszusage einholen. Der Versicherer prüft, ob der Fall unter den Vertrag fällt und hinreichende Erfolgsaussicht besteht. Lehnt er wegen fehlender Aussicht auf Erfolg ab, kann der Versicherte das Gutachterverfahren nach § 128 VVG verlangen, bei dem eine unabhängige Stelle den Streit entscheidet. Die freie Wahl des Anwalts ist nach § 127 VVG gesetzlich geschützt und darf vom Versicherer nicht eingeschränkt werden.

Nicht alles ist versicherbar. Regelmäßig ausgeschlossen sind der Erwerb und die Bebauung eigener Grundstücke (Baurecht), Streitigkeiten aus Kapitalanlagen sowie Fälle, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt. Wer im Schadenfall gegen vertragliche Obliegenheiten verstößt, etwa den Fall zu spät meldet, riskiert die Leistung. Bei Streit über eine abgelehnte Deckung kann der Ombudsmann für Versicherungen kostenfrei vermitteln.

Häufige Fragen zu Rechtsschutzversicherung

Zahlt die Rechtsschutzversicherung immer den Anwalt?

Nur wenn der Fall zu einer versicherten Leistungsart gehört, die Wartezeit abgelaufen ist und keine Ausschlussklausel greift. Deshalb sollte vor der Beauftragung die Deckungszusage eingeholt werden.

Wie lange dauert die Wartezeit?

In den meisten Leistungsarten beträgt sie drei Monate ab Vertragsbeginn. Für einzelne Bereiche wie die Unfallregulierung im Verkehr entfällt sie häufig.

Kann ich meinen Anwalt selbst aussuchen?

Ja. Die freie Anwaltswahl ist nach § 127 VVG gesetzlich garantiert und kann durch die Bedingungen nicht ausgeschlossen werden.

Was gilt bei einer vorsätzlichen Straftat?

Vorsätzlich begangene Straftaten sind grundsätzlich nicht versichert. Wird der Vorsatz rechtskräftig festgestellt, kann der Versicherer verauslagte Kosten zurückverlangen.

Was tue ich, wenn die Deckung abgelehnt wird?

Bei Ablehnung wegen mangelnder Erfolgsaussicht kann das Gutachterverfahren nach § 128 VVG eingeleitet werden. Zusätzlich steht der Weg zum Ombudsmann offen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 125 VVG, Leistung des Versicherers, gesetze-im-internet.de
  2. § 126 VVG, Schadensabwicklungsunternehmen, gesetze-im-internet.de
  3. § 127 VVG, Freie Anwaltswahl, gesetze-im-internet.de
  4. § 128 VVG, Gutachterverfahren, gesetze-im-internet.de
  5. § 129 VVG, Abweichende Vereinbarungen, gesetze-im-internet.de
  6. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), Musterbedingungen des GDV

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung