Ga·ran·tie·zins
der; Substantiv, maskulin · garantierte Mindestverzinsung
Kurz erklärt
Der Garantiezins ist die während der Laufzeit zugesagte Mindestverzinsung des Sparanteils in der Lebens- und Rentenversicherung. Seine Obergrenze für Neuverträge legt die Aufsicht als Höchstrechnungszins fest, seit 2025 wieder 1,0 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Garantiezins ist der Zinssatz, mit dem ein Lebens- oder Rentenversicherer den Sparanteil eines Vertrags über die gesamte Laufzeit mindestens verzinst.
- Der Höchstrechnungszins ist die aufsichtsrechtliche Obergrenze für diesen Garantiezins in Neuverträgen. Festgelegt wird er in § 2 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV).
- Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Höchstrechnungszins 1,0 Prozent, nachdem er von 2022 bis 2024 bei 0,25 Prozent gelegen hatte.
- Der Garantiezins gilt nur für den Sparanteil, nicht für den gesamten Beitrag. Kosten und Risikobeiträge werden vorher abgezogen.
- Die tatsächliche Verzinsung liegt meist höher, weil zum Garantiezins noch die Überschussbeteiligung hinzukommt.
Was ist der Garantiezins?
Der Garantiezins ist die vertraglich zugesagte Mindestverzinsung des Sparanteils in einer klassischen Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung. Er sagt dem Versicherungsnehmer zu, dass der angesparte Teil seiner Beiträge über die komplette Vertragsdauer mit mindestens diesem Satz verzinst wird, unabhängig davon, wie sich die Kapitalmärkte entwickeln.
Wichtig ist die Bezugsgröße. Der Garantiezins bezieht sich nicht auf den eingezahlten Beitrag, sondern auf den Sparanteil. Vom Beitrag zieht der Versicherer zunächst Abschluss- und Verwaltungskosten sowie den Beitrag für den Risikoschutz ab. Nur der verbleibende Sparanteil wird garantiert verzinst. Deshalb entspricht der Garantiezins nicht der Rendite auf das gesamte eingezahlte Kapital.
Ausschlaggebend ist außerdem der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der bei Abschluss gültige Garantiezins bleibt für die gesamte Laufzeit erhalten. Wer einen Vertrag mit 4,0 Prozent aus den 1990er Jahren hält, behält diese Zusage. Spätere Absenkungen betreffen nur Neuverträge.
Höchstrechnungszins als aufsichtsrechtliche Obergrenze
Höchstrechnungszins und Garantiezins werden oft synonym verwendet, meinen aber nicht dasselbe. Der Höchstrechnungszins ist die per Verordnung festgelegte Obergrenze, mit der Versicherer ihre Deckungsrückstellung für neue Verträge höchstens kalkulieren dürfen. Er steht in § 2 der Deckungsrückstellungsverordnung; die Ermächtigung dazu ergibt sich aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). In der kaufmännischen Bilanz wird die Deckungsrückstellung nach § 341f HGB gebildet.
Ein Versicherer darf den Höchstrechnungszins ausschöpfen, muss es aber nicht. Viele Anbieter garantieren weniger oder verzichten bei bestimmten Produkten ganz auf eine feste Zinszusage. Der tatsächliche Garantiezins eines konkreten Vertrags ist also gleich hoch oder niedriger als der zum Abschlusszeitpunkt geltende Höchstrechnungszins.
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Obergrenze für Neuverträge.
| Zeitraum (Neuverträge ab) | Höchstrechnungszins |
|---|---|
| 2000 | 3,25 Prozent |
| 2004 | 2,75 Prozent |
| 2007 | 2,25 Prozent |
| 2012 | 1,75 Prozent |
| 2015 | 1,25 Prozent |
| 2017 | 0,90 Prozent |
| 2022 bis 2024 | 0,25 Prozent |
| ab 2025 | 1,00 Prozent |
Abgrenzung zur Gesamtverzinsung
Der Garantiezins ist nur ein Baustein der Verzinsung. Erwirtschaftet der Versicherer mit den Kapitalanlagen mehr als garantiert, gibt er einen Großteil dieser Überschüsse an die Versicherten weiter. Diese Überschussbeteiligung ist gesetzlich in § 153 VVG geregelt. Garantiezins und Überschussanteil zusammen ergeben die sogenannte laufende Verzinsung oder Gesamtverzinsung.
Anders als der Garantiezins ist die Überschussbeteiligung nicht fest zugesagt. Sie schwankt mit dem Kapitalmarkt und wird jährlich neu festgelegt. Verwandt ist auch der Begriff Rechnungszins, den der Versicherer intern für die Kalkulation der Beiträge und Rückstellungen ansetzt.
Häufige Fragen zu Garantiezins
Wie hoch ist der Garantiezins aktuell?
Für Neuverträge ab 2025 beträgt der Höchstrechnungszins 1,0 Prozent. Der einzelne Versicherer kann höchstens diesen Satz, aber auch weniger garantieren.
Gilt der neue Garantiezins auch für meinen bestehenden Vertrag?
Nein. Der bei Abschluss vereinbarte Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit und ändert sich durch spätere Anpassungen der Obergrenze nicht.
Bekomme ich den Garantiezins auf meine kompletten Beiträge?
Nein. Er bezieht sich nur auf den Sparanteil, also auf den Betrag, der nach Abzug von Kosten und Risikobeiträgen übrig bleibt.
Wer legt den Höchstrechnungszins fest?
Er wird per Verordnung in § 2 der Deckungsrückstellungsverordnung geregelt. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Versicherungsaufsichtsgesetz.
Was ist der Unterschied zwischen Garantiezins und Gesamtverzinsung?
Der Garantiezins ist die feste Mindestverzinsung. Die Gesamtverzinsung umfasst zusätzlich die schwankende Überschussbeteiligung und liegt daher in der Regel höher.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 2 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV), Höchstzinssatz für die Deckungsrückstellung, gesetze-im-internet.de
- § 88 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnungsermächtigung zur Deckungsrückstellung, gesetze-im-internet.de
- § 341f Handelsgesetzbuch (HGB), Deckungsrückstellung in der Handelsbilanz, gesetze-im-internet.de
- § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Überschussbeteiligung, gesetze-im-internet.de
- BaFin, Informationen zum Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung, bafin.de
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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung