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Versicherungswiki

Rech·nungs·zins

der; Substantiv, maskulin · Kalkulationszins

Kurz erklärt

Der Rechnungszins ist der kalkulatorische Zinssatz, mit dem der Versicherer künftige Leistungen abzinst und Beitrag sowie Deckungsrückstellung berechnet. In der Lebensversicherung ist er durch den aufsichtsrechtlichen Höchstrechnungszins begrenzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rechnungszins ist der kalkulatorische Zinssatz, mit dem ein Versicherer künftige Leistungen abzinst und daraus Beitrag sowie Deckungsrückstellung berechnet.
  • In der klassischen Lebens- und Rentenversicherung entspricht der garantierte Rechnungszins dem Garantiezins, also der Verzinsung, die der Versicherer über die gesamte Laufzeit zusichert.
  • Nach oben ist er durch den aufsichtsrechtlichen Höchstrechnungszins begrenzt, den das Bundesfinanzministerium in § 2 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) festlegt.
  • Ein höherer Rechnungszins senkt bei gleicher garantierter Leistung den nötigen Beitrag, weil der Versicherer stärker mit künftigen Zinserträgen rechnet.
  • Rechtsgrundlagen sind § 2 DeckRV, § 88 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als Verordnungsermächtigung und § 341f Handelsgesetzbuch (HGB) für die Deckungsrückstellung.

Was ist der Rechnungszins?

Der Rechnungszins ist der Zinssatz, den ein Versicherer bei der Kalkulation eines Vertrags unterstellt. Er beantwortet die Frage, mit welcher Verzinsung des angesparten Kapitals der Versicherer sicher rechnet, wenn er heute festlegt, welche Leistung er in Zukunft garantiert. Versicherte Leistungen liegen oft Jahrzehnte in der Zukunft. Um sie mit dem heutigen Beitrag zu vergleichen, rechnet der Versicherer sie mit dem Rechnungszins auf den Barwert zurück. Dieses Abzinsen ist der mathematische Kern der Prämienberechnung.

Aus dem Rechnungszins ergeben sich zwei Größen. Erstens der Beitrag: Je höher der unterstellte Zins, desto weniger Kapital muss aus eigenen Einzahlungen kommen, weil ein größerer Teil aus zugesicherten Zinserträgen stammt. Zweitens die Deckungsrückstellung, also der Betrag, den der Versicherer bilanziell zurückstellen muss, um seine späteren Verpflichtungen zu erfüllen. Ihre Bewertung richtet sich nach § 341f HGB.

Der Rechnungszins ist nur einer von drei Kalkulationsbausteinen. Hinzu kommen die angenommene Sterblichkeit oder Invalidität und die Kosten. Alle drei Größen werden bewusst vorsichtig angesetzt. Überschüsse, die entstehen, weil die tatsächliche Entwicklung günstiger verläuft als kalkuliert, fließen über die Überschussbeteiligung an die Versicherten zurück.

Rechnungszins und Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung

In der Lebensversicherung hat der Rechnungszins eine besondere Bedeutung, weil der garantierte Rechnungszins zugleich der Garantiezins ist. Dieser Zins gilt für die gesamte Vertragslaufzeit auf den sogenannten Sparanteil des Beitrags, also den Teil, der nach Abzug von Risiko- und Kostenanteilen tatsächlich angelegt wird. Der Versicherer verspricht damit dauerhaft eine Mindestverzinsung, was ihn langfristig bindet.

Damit Versicherer keine unrealistisch hohen Garantien geben, begrenzt der Gesetzgeber den Rechnungszins nach oben. Diesen Höchstrechnungszins legt das Bundesfinanzministerium in § 2 DeckRV fest, gestützt auf die Ermächtigung in § 88 Absatz 3 VAG. Er ist ein Höchstwert, kein Mindestwert: Versicherer dürfen niedriger, aber nicht höher kalkulieren. Der Höchstrechnungszins ist über die Jahre mit dem allgemeinen Zinsniveau gesunken und lag zwischen 2022 und 2024 bei 0,25 Prozent. Zum 1. Januar 2025 wurde er erstmals seit Langem wieder angehoben, auf 1,00 Prozent. Für Verträge gilt jeweils der Höchstrechnungszins, der bei Vertragsabschluss in Kraft war. Ein einmal vereinbarter garantierter Rechnungszins bleibt für den bestehenden Vertrag unverändert.

Merkmal Wirkung
Rechnungszins höher Beitrag sinkt, Garantie beruht stärker auf künftigen Zinsen
Rechnungszins niedriger Beitrag steigt, weniger zugesicherte Verzinsung
Höchstrechnungszins gesetzliche Obergrenze nach § 2 DeckRV, kein Mindestwert
Garantiezins gleich dem garantierten Rechnungszins, gilt für die gesamte Laufzeit

Häufige Fragen zu Rechnungszins

Ist der Rechnungszins dasselbe wie die Rendite meines Vertrags?

Nein. Der garantierte Rechnungszins wirkt nur auf den Sparanteil und ist eine Untergrenze. Die tatsächliche Verzinsung kann durch die Überschussbeteiligung höher ausfallen. Die Gesamtrendite hängt zusätzlich von Kosten und Beitragsverteilung ab.

Warum senkt ein höherer Rechnungszins den Beitrag?

Weil der Versicherer bei höherem Zins unterstellt, dass ein größerer Teil der garantierten Leistung aus Zinserträgen entsteht. Es muss dann weniger aus dem eigenen Beitrag angespart werden.

Wer legt den Höchstrechnungszins fest?

Das Bundesfinanzministerium durch Verordnung nach § 2 DeckRV, gestützt auf § 88 Absatz 3 VAG. Fachlich wird der Wert regelmäßig von der Deutschen Aktuarvereinigung vorgeschlagen.

Gilt der Rechnungszins auch für neue Verträge, wenn er sich ändert?

Der bei Abschluss gültige Höchstrechnungszins bleibt für den einzelnen Vertrag maßgeblich. Eine spätere Änderung wirkt nur auf danach abgeschlossene Verträge, nicht rückwirkend auf bestehende.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 2 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV), Höchstzinssatz, gesetze-im-internet.de
  2. § 88 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnungsermächtigung zur Deckungsrückstellung, gesetze-im-internet.de
  3. § 341f Handelsgesetzbuch (HGB), Bewertung der Deckungsrückstellung, gesetze-im-internet.de
  4. § 138 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Prämienkalkulation in der Lebensversicherung und Gleichbehandlung, gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung