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Versicherungswiki

Haus- und Grund·be·sit·zer·haft·pflicht

die; Substantiv, feminin · Eigentümerschutz

Kurz erklärt

Diese Versicherung deckt die Haftpflicht von Eigentümern und Vermietern für Schäden aus der Verkehrssicherungspflicht am Grundstück, etwa bei vernachlässigter Streupflicht. Für vermietete Immobilien ist sie nötig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter, die aus einer verletzten Verkehrssicherungspflicht am Grundstück oder Gebäude entstehen.
  • Sie ist vor allem für vermietete, verpachtete oder unbebaute Objekte gedacht. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist dieses Risiko meist schon in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.
  • Grundlage der Haftung ist § 823 BGB und die daraus abgeleitete Pflicht, das eigene Grundstück verkehrssicher zu halten.

Was ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt Schadenersatzansprüche, die gegen den Eigentümer oder Vermieter eines Gebäudes oder Grundstücks gerichtet werden, wenn ein Dritter dort zu Schaden kommt. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Verkehrssicherungspflicht: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit niemand verletzt oder geschädigt wird. Verletzt der Eigentümer diese Pflicht schuldhaft, haftet er nach § 823 Abs. 1 BGB auf Schadenersatz, oft unbegrenzt und auch mit dem Privatvermögen.

Typische Auslöser für einen Anspruch sind eine unterlassene Streupflicht bei Glatteis, ein herabfallender Dachziegel, eine defekte Treppenstufe oder ein morscher Baum, der auf ein Nachbargrundstück stürzt. Die Versicherung prüft die geltend gemachten Forderungen, zahlt berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Forderungen ab, notfalls vor Gericht.

Gedeckt sind typischerweise Beispiel
Personenschäden Passant stürzt auf nicht geräumtem Gehweg
Sachschäden Loser Ziegel beschädigt geparktes Auto
Vermögensfolgeschäden Verdienstausfall nach einem Sturz

Wer braucht diese Versicherung?

Sinnvoll oder nötig ist die Police für Eigentümer, die ihr Objekt nicht ausschließlich selbst bewohnen. Dazu zählen Vermieter von Wohnungen und Häusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Besitzer unbebauter oder brachliegender Grundstücke. In diesen Fällen greift die private Haftpflicht in der Regel nicht.

Wer dagegen ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnt, hat das Haus- und Grundbesitzerrisiko meist bereits über seine Privathaftpflicht abgedeckt. Ein Blick in die Bedingungen oder eine kurze Rückfrage beim Versicherer klärt, ob eine separate Police überhaupt erforderlich ist.

Häufige Fragen zu Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Brauche ich sie für mein selbst bewohntes Haus?

Meist nicht, denn das Risiko ist in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Sobald Sie vermieten, sollten Sie eine eigene Police prüfen.

Was passiert, wenn ich meiner Streupflicht nicht nachkomme?

Verletzt sich jemand auf einem nicht geräumten Weg, haften Sie für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Folgeschäden. Diese Ansprüche übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bis zur Deckungssumme.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht (Verkehrssicherungspflicht), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung