Grenz·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Kfz-Kurzschutz
Kurz erklärt
Die Grenzversicherung ist eine Kfz-Haftpflicht-Kurzversicherung für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern ohne gültige Grüne Karte, abgeschlossen beim Grenzübertritt in die EU.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Grenzversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge aus dem Ausland, die keinen anderen gültigen Deckungsnachweis wie eine Grüne Karte besitzen.
- Sie wird beim Grenzübertritt in die EU abgeschlossen und deckt Schäden, die das Fahrzeug Dritten zufügt.
- Rechtsgrundlage ist § 5 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes (AuslPflVG), sie muss die Mindestversicherungssummen des deutschen Pflichtversicherungsgesetzes erfüllen.
Was ist eine Grenzversicherung?
Die Grenzversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, deren gewöhnlicher Standort nicht in Deutschland liegt und die über keinen sonstigen wirksamen Haftpflichtnachweis verfügen. Sie greift, wenn ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union einreist und keine gültige Grüne Karte vorliegt oder das Zielland darauf nicht aufgeführt beziehungsweise durchgestrichen ist.
Nach dem Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG) darf ein solches Fahrzeug im Inland nur verwendet werden, wenn der Haftpflichtschutz durch eine Grenzversicherung, eine Versicherung aus einem EWR-Staat oder eine sonstige anerkannte ausländische Versicherung gedeckt ist (§ 3 AuslPflVG). Der Fahrer muss den Nachweis über diesen Schutz mitführen (§ 12 AuslPflVG). Die Grenzversicherung selbst richtet sich nach § 5 AuslPflVG und muss den Bestimmungen des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) entsprechen, einschließlich der dort festgelegten Mindestversicherungssummen.
Umfang, Dauer und Abschluss
Der Schutz beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht. Abgedeckt sind also Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das versicherte Fahrzeug anderen zufügt. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht enthalten, dafür wäre eine Kaskoversicherung nötig, die die Grenzversicherung nicht umfasst.
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Versicherte Gefahr | Haftpflicht gegenüber Dritten |
| Nicht versichert | Eigene Fahrzeugschäden (Kasko) |
| Abschluss | Beim Grenzübertritt, meist über Kfz-Versicherer im Inland |
| Dauer | Für den Aufenthaltszeitraum, oft bis zu zwölf Monate |
Der Beitrag richtet sich nach Fahrzeugart und Laufzeit. Reist ein Fahrzeug ohne den erforderlichen Nachweis ein, kann die Einreise verweigert werden, bei Fahrzeugen aus Drittstaaten ist die Zurückweisung vorgesehen (§ 14 AuslPflVG).
Häufige Fragen zu Grenzversicherung
Wer braucht eine Grenzversicherung?
Halter oder Fahrer eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs, das keinen anderen gültigen Haftpflichtnachweis wie eine Grüne Karte hat und in die EU einreisen will.
Deckt die Grenzversicherung auch Schäden am eigenen Auto?
Nein. Sie umfasst nur die Kfz-Haftpflicht für Schäden an Dritten. Für Schäden am eigenen Fahrzeug bräuchte es eine Kaskoversicherung, die hier nicht enthalten ist.
Wo schließt man eine Grenzversicherung ab?
In der Regel bei einem in Deutschland tätigen Kfz-Versicherer, der Abschluss erfolgt im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 3, § 5, § 12 und § 14 Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz (AuslPflVG), gesetze-im-internet.de/auslpflvg_2024
- Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG), gesetze-im-internet.de/pflvg (Mindestversicherungssummen)
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung