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Versicherungswiki

As·sis·tance

die; Substantiv, feminin · Beistandsleistung

Kurz erklärt

Assistance-Leistungen sind Service- und Beistandsleistungen im Schadenfall, etwa Pannenhilfe, Notruf, Rücktransport oder Handwerkervermittlung. Sie treten neben oder an die Stelle der reinen Geldleistung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Assistance steht für Service- und Beistandsleistungen, die ein Versicherer im Schadenfall selbst organisiert, statt nur Geld auszuzahlen.
  • Typische Leistungen sind Pannenhilfe, Abschleppdienst, medizinischer Notruf, Krankenrücktransport und die Vermittlung von Handwerkern.
  • Assistance ist meist ein Baustein anderer Policen, bildet aufsichtsrechtlich aber eine eigene Versicherungssparte.
  • Der Versicherte profitiert vor allem von der schnellen Organisation, oft über eine 24-Stunden-Hotline.

Was sind Assistance-Leistungen?

Assistance-Leistungen sind Beistands- und Serviceleistungen, die der Versicherer im Versicherungsfall als konkrete Hilfe erbringt, nicht als reine Geldentschädigung. Der Versicherte erhält also tatsächliche Unterstützung, zum Beispiel eine Werkstattvermittlung nach einer Autopanne oder die Organisation eines Rücktransports aus dem Ausland. § 1 VVG verpflichtet den Versicherer allgemein zu „einer Leistung“ bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls und legt diese nicht auf eine Geldzahlung fest. Damit sind Naturalleistungen wie Assistance ausdrücklich möglich.

Aufsichtsrechtlich bilden diese Beistandsleistungen eine eigene Versicherungssparte. Anlage 1 Nummer 18 zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) führt die „Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden“ auf, ausdrücklich auf Reisen oder während der Abwesenheit vom Wohnsitz. Ausgelöst wird die Leistung meist durch eine akute Notlage, nicht durch einen reinen Vermögensschaden.

Bereich Typische Assistance-Leistung
Kfz Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzwagen
Reise Notruf, Krankenrücktransport, Ersatzmedikamente
Wohnen Vermittlung von Handwerkern, Schlüsseldienst

Wo Assistance im Vertrag steht

Assistance ist selten eine eigenständige Police, sondern ein eingebauter Baustein. Im Kfz-Bereich steckt sie im Autoschutzbrief, bei Reisen in Reise-Assistance-Paketen, in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung als Notfall-Service. Ob eine Leistung greift, hängt vom vereinbarten Umfang ab: Nicht jede Panne oder jeder Notfall löst automatisch einen Anspruch aus, maßgeblich ist der Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls. Anders als bei einer Geldentschädigung zählt hier vor allem die rasche Organisation der Hilfe vor Ort.

Häufige Fragen zu Assistance

Ist Assistance dasselbe wie ein Schutzbrief?

Der Schutzbrief ist die bekannteste Form der Kfz-Assistance. Assistance ist der Oberbegriff und umfasst auch Reise-, Wohn- und Gesundheitsleistungen.

Bekomme ich bei Assistance Geld oder eine Dienstleistung?

In der Regel eine organisierte Dienstleistung, etwa die Vermittlung und Bezahlung eines Abschleppdienstes. Nur wenn der Versicherer selbst nicht helfen kann, werden nachgewiesene Kosten erstattet.

Kostet Assistance extra?

Oft ist ein Grundpaket bereits im Beitrag enthalten. Umfangreichere Leistungen wie ein Auslands-Rücktransport lassen sich meist gegen Aufpreis hinzubuchen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 1 VVG (Vertragstypische Pflichten, Leistung des Versicherers), gesetze-im-internet.de
  2. Anlage 1 Nummer 18 zum VAG (Beistandsleistungen zugunsten von Personen in Schwierigkeiten), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung