Na·tur·ge·fah·ren·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Elementarschutz
Kurz erklärt
Die Naturgefahrenversicherung deckt Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben und Schneedruck ab, als erweiterte Deckung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Naturgefahrenversicherung deckt Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck ab.
- Sie ist kein eigener Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung.
- Sturm und Hagel sind bereits im Grundschutz enthalten. Für die übrigen Naturgefahren braucht es die erweiterte Elementardeckung.
- In Deutschland besteht bislang keine gesetzliche Pflicht zu dieser Versicherung, eine Pflichtlösung wird politisch diskutiert.
Was ist eine Naturgefahrenversicherung?
Die Naturgefahrenversicherung ist die erweiterte Absicherung eines Gebäudes oder des Hausrats gegen sogenannte Elementargefahren. Der Begriff wird meist gleichbedeutend mit Elementarschadenversicherung verwendet. Versichert sind Schäden, die durch Naturereignisse an Haus und Inventar entstehen und die der Grundschutz nicht abdeckt.
Rechtlich handelt es sich um einen Versicherungsvertrag im Sinne von § 1 VVG: Der Versicherer übernimmt gegen Zahlung der Prämie ein bestimmtes Risiko und leistet beim vereinbarten Versicherungsfall. Der genaue Umfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, etwa den Muster-Wohngebäudebedingungen des GDV (VGB 2022) oder den Hausratbedingungen (VHB 2022).
Typischerweise umfasst die Deckung folgende Gefahren:
| Gefahr | Beispiel |
|---|---|
| Überschwemmung und Starkregen | Wasser tritt über Ufer oder sammelt sich auf dem Grundstück |
| Rückstau | Wasser drückt aus überlasteter Kanalisation ins Gebäude |
| Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung | Bewegung des Bodens beschädigt das Bauwerk |
| Schneedruck und Lawinen | Schneelast oder Lawine wirkt auf Dach und Wände |
| Vulkanausbruch | in Deutschland selten, aber mitversichert |
Nicht versichert ist in der Regel ein reiner Anstieg des Grundwassers ohne Oberflächenwasser.
Abgrenzung zum Grundschutz und zur Pflicht
Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel. Naturgefahren wie Überschwemmung oder Rückstau fallen erst durch den Elementarbaustein unter den Schutz. Ohne diesen Zusatz bleiben Schäden nach Starkregen oder Hochwasser häufig unversichert.
Zur Risikobewertung nutzt die Versicherungswirtschaft das Zonierungssystem ZÜRS, das Adressen nach Hochwasser- und Starkregengefahr einstuft. In stark gefährdeten Lagen können Beitrag und Selbstbehalt höher ausfallen. Eine allgemeine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gibt es derzeit nicht, sie ist aber Gegenstand einer politischen Debatte.
Häufige Fragen zu Naturgefahrenversicherung
Ist die Naturgefahrenversicherung Pflicht?
Nein. In Deutschland besteht keine gesetzliche Pflicht. Eine bundesweite Pflichtversicherung wird politisch geprüft, ist aber bislang nicht eingeführt.
Sind Sturm und Hagel schon enthalten?
Ja. Sturm ab Windstärke 8 und Hagel gehören zum Grundschutz der Wohngebäude- und Hausratversicherung. Der Naturgefahrenbaustein ergänzt vor allem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck.
Was ist ein Rückstauschaden?
Ein Rückstauschaden entsteht, wenn die Kanalisation nach Starkregen überlastet ist und Wasser durch die hauseigenen Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1 VVG (Vertragstypische Pflichten), gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__1.html
- GDV, Musterbedingungen VGB 2022 und VHB 2022 (Elementargefahren als Zusatzbaustein)
- GDV, Informationen zu Naturgefahren und zum Zonierungssystem ZÜRS, gdv.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung