Versicherungssteuer
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Ein Versicherungsbeitrag zur Schaden- und Unfallversicherung unterliegt der Versicherungsteuer. Der Steuersatz beträgt seit 2007 19 Prozent. Für Hagel-, Seeschiffskasko- und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind die Steuersätze niedriger. Lebens- und Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung von der Versicherungsteuer ebenso ausgenommen wie die Beiträge zur Sozialversicherung.
Soweit die Beiträge auch der Feuerschutzsteuer unterliegen, beträgt der Versicherungsteuersatz nicht 19, sondern 14 Prozent, da hier die Beiträge kumuliert mit Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer belastet sind. Dies führt dazu, daß seit der Anhebung vom 1. Januar 2007 in der Hausratversicherung (Feuerrisikoanteil 20 Prozent) der Steuersatz 18,0 Prozent und in der Wohngebäudeversicherung (Feuerrisikoanteil 25 Prozent) der Steuersatz 17,75 Prozent beträgt.
Das Versicherungsteueraufkommen steht ausschließlich dem Bund zu. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Versicherungsteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Dasselbe gilt grundsätzlich auch dann, wenn im Inland gelegene Risiken bei einem ausländischen Versicherer versichert werden.
Übersicht der aktuellen Steuersätze
| Allgemeiner Steuersatz | 19,00 % |
| Krankenversicherung / Lebensversicherung / Rentenversicherung | 0,00 % |
| Unfallversicherung mit Rückgewähr | 3,80 % |
| Verbundene Wohngebäude-Versicherung mit Feuer (Feuer-Risikoanteil 25 %) | 16,34 % |
| Verbundene Wohngebäude-Versicherung ohne Feuer | 19,00 % |
| Verbundene Wohngebäude-Versicherung nur Feuer | 13,20 % |
| Feuerversicherung | 13,20 % |
| Hausratversicherung mit Feuer ( Feuer-Risikoanteil : 20 %) | 16,15 % |
| Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung | 14,00 % |
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