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Versicherungswiki

Be·triebs·un·ter·bre·chungs·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Ertragsausfallschutz

Kurz erklärt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten, wenn ein Betrieb nach einem Sachschaden wie Feuer oder Leitungswasser stillsteht. Sie ist nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verwechseln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, wenn der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden stillsteht.
  • Auslöser ist immer ein Sachschaden, etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch, nicht der Ausfall selbst.
  • Gezahlt wird bis zum Ende der Haftzeit, die üblicherweise zwölf Monate beträgt.
  • Nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, die trotz gleicher Abkürzung die Arbeitskraft einer Person absichert.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Betriebsunterbrechungsversicherung, auch Ertragsausfallversicherung genannt, ersetzt Unternehmen den finanziellen Ausfall, wenn der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden ganz oder teilweise stillsteht. Sie deckt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten ab, die weiterlaufen, obwohl keine oder geringere Einnahmen erwirtschaftet werden.

Ausgangspunkt ist immer ein ersatzpflichtiger Sachschaden, der die Produktion oder den Verkauf lahmlegt. Wird etwa eine Werkstatt durch einen Brand zerstört, springt die Sachversicherung für das Gebäude und die Maschinen ein. Die Wochen oder Monate ohne Umsatz deckt sie jedoch nicht. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Rechtlich handelt es sich um eine Schadensversicherung, für die die §§ 74 ff. VVG gelten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, meist auf Basis der Musterbedingungen des GDV (etwa FBUB 2010).

Zu den ersetzten fortlaufenden Kosten zählen typischerweise:

  • Löhne und Gehälter der Beschäftigten
  • Mieten, Pachten und Leasingraten
  • Zinsen für Kredite
  • Beiträge und laufende Abgaben

Rein variable Kosten wie Materialaufwand oder verbrauchsabhängige Energiekosten, die während des Stillstands wegfallen, sind in der Regel nicht versichert.

Wie lange und wie viel zahlt die Versicherung?

Der Zeitraum, für den der Versicherer den Ertragsausfall ersetzt, heißt Haftzeit. Sie beginnt mit Eintritt des Sachschadens und beträgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, zwölf Monate. Bei aufwendigem Wiederaufbau lässt sich die Haftzeit auf 18 oder 24 Monate verlängern.

Die Versicherungssumme sollte dem versicherten Ertrag entsprechen, also der Summe aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten eines Jahres. Ist sie zu niedrig angesetzt, droht bei einem Schaden eine anteilige Kürzung wegen Unterversicherung. Für Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten ist dagegen die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig.

Häufige Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung auch ohne Sachschaden?

Nein. Voraussetzung ist grundsätzlich ein versicherter Sachschaden. Reine Umsatzeinbußen, etwa durch eine behördliche Anordnung oder eine Pandemie, sind nur bei besonderer Vereinbarung gedeckt.

Ist die Betriebsunterbrechungsversicherung dasselbe wie die BU?

Nein. Die Abkürzung BU meint meist die Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Einkommen einer Person schützt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung sichert dagegen den Ertrag eines Unternehmens.

Für wen lohnt sich die Betriebsunterbrechungsversicherung?

Sie ist vor allem für produzierende Betriebe, Handel und Gastronomie sinnvoll, deren Existenz von funktionierenden Räumen und Anlagen abhängt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 1 VVG (Vertragstypische Pflichten) und §§ 74 ff. VVG (Schadensversicherung), gesetze-im-internet.de
  2. GDV, Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungsbedingungen (FBUB 2010)

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung