Basisrente

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Allgemein

Bei der Basisrentenversicherung handelt es sich um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die ähnlich wie die Riester-Rente staatlich gefördert wird. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Weit bekannter ist die Basisrente unter dem Namen Rürup-Rente; benannt nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup.


Für wen eignet sich die Basisrente?

Die Basisrente richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und vor allem ältere Vorsorgesparer, die einige Jahre vor Eintritt in den Ruhestand noch hohe Einmalbeiträge in ihre Rente investieren möchten, profitieren von der Basisrente.


Förderungskriterien

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit das Vorsorgeprodukt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) zertifiziert wird und die staatlichen Förderung erhält:

  • Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen
  • Die Ansprüche aus der Basisrente dürfen nicht vererbbar sein
  • Die Basisrente darf weder übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
  • Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Die Auszahlung in einer Summe oder in Teilen ist dementsprechend nicht möglich.


Vorteile der Basisrente

Die Basisrente garantiert im Alter eine lebenslange monatliche Rentenleistung, egal, wie alt der Versicherte wird. Die Rentenzahlung endet erst mit dem Tod des Versicherten. Zur Absicherung des Ehepartners und der Kinder kann auf Wunsch ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Eine Kombination mit einer zusätzlichen Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenfalls möglich. In der Ansparphase ist die Basisrente sehr flexibel. Die Beiträge können monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich eingezahlt werden. Auch Extrazahlungen sind möglich. Je nach finanzieller Lage ist die Höhe der Einzahlungen frei wählbar. Ein Mindestbeitrag muss hingegen nicht eingehalten werden. Die Beiträge zur Basisrente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab dem Jahr 2025 sind 100 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig (bei Singles 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro). Bis dahin gilt eine Sonderregelung. Im Jahr 2007 können 64 Prozent der Vorsorgebeiträge von der Steuer abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich in den kommenden Jahren jeweils um zwei Prozent pro Jahr, bis 2025 die volle Absetzbarkeit erreicht ist.


Varianten der Basisrentenversicherung

  • Klassische Basisrente: Hierbei werden die eingezahlten Beiträge wie bei einer privaten Rentenversicherung angelegt und ab Rentenbeginn entweder in steigender, fallender oder konstanter Form ausbezahlt.
  • Fondsgebundene Basisrente: Die Anlage erfolgt in der Regel vollständig in Investmentfonds, je nach der vom Kunden gewählten Anlagestrategie. Die Höhe der späteren Rente ist hierbei von der Wertentwicklung der Fonds bzw. von der Börsenentwicklung abhängig. Wer Verlustrisiken vermeiden will, kann eine Garantieleistung vereinbaren
  • Sofortrente: Diese Variante richtet sich insbesondere an rentennahe Personen, die steuerbegünstigt ein lebenslanges Einkommen aus ihrem vorhandenem Kapital erzielen wollen. Bei der Sofortrente wird ein hoher Einmalbetrag eingezahlt, aus dem sofort eine lebenslange Rente ausgezahlt wird.


Kombination mit Zusatzversicherungen

Die Basisrente kann auf Wunsch mit unterschiedlichen Zusatzbausteinen kombiniert werden, um weitere Risiken abzusichern. So ist es möglich eine Rente für im Todesfall Hinterbliebene zu vereinbaren. Als begünstigte Personen sind hierbei nur der Ehepartner und die Kinder möglich. Auch der Einschluss einer Risikolebensversicherung, aus der die Angehörigen eine einmalige Kapitalleistung erhalten, kann vereinbart werden. Weiter ist auch eine Kombination mit einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.

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