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Versicherungswiki

Fahr·rad·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Schutz für Rad und E-Bike

Kurz erklärt

Die Fahrradversicherung schützt Fahrrad und E-Bike gegen Diebstahl und häufig auch Beschädigung, Verschleiß und Pannen. Diebstahl lässt sich teils über die Hausratversicherung mit Fahrradklausel abdecken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Fahrradversicherung ist ein eigenständiger Vertrag, der Fahrrad oder E-Bike vor allem gegen Diebstahl absichert, häufig auch gegen Beschädigung, Verschleiß und Pannen.
  • Diebstahl ist oft schon über die Hausratversicherung gedeckt, wenn eine Fahrradklausel vereinbart ist. Prüfen Sie dort Entschädigungsgrenze und eine mögliche Nachtzeitklausel.
  • Bei grober Fahrlässigkeit, etwa einem nicht abgeschlossenen Rad, darf der Versicherer die Leistung nach § 81 VVG anteilig kürzen.

Was ist eine Fahrradversicherung?

Die Fahrradversicherung ist eine spezielle Sachversicherung, die ein einzelnes Fahrrad oder E-Bike (Pedelec) unabhängig vom übrigen Hausrat absichert. Kern jeder Police ist der Schutz gegen Diebstahl, und zwar meist rund um die Uhr und auch dann, wenn das Rad im öffentlichen Raum angeschlossen abgestellt war. Je nach Tarif kommen weitere Leistungen hinzu.

Leistung typischer Umfang
Diebstahl Neuwert des Rades, oft ohne Nachtzeitklausel
Beschädigung, Vandalismus Reparatur oder Neuwert
Verschleiß Bremsen, Kette, Akku (tarifabhängig)
Pannenhilfe Vor-Ort-Service, Transport

Die genauen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, nicht aus dem Gesetz. Voraussetzung für die Diebstahlleistung ist in der Regel, dass das Rad mit einem geeigneten Schloss gesichert war. Das ist eine vertragliche Obliegenheit im Sinne von § 28 VVG. Wird sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

Fahrradversicherung oder Hausratversicherung?

Wer bereits eine Hausratversicherung hat, sollte prüfen, ob eine gesonderte Fahrradpolice nötig ist. Innerhalb der Wohnung, im Keller oder in der Garage ist das Rad über den Hausrat gegen Einbruchdiebstahl versichert. Für den Diebstahl unterwegs braucht es dort eine zusätzlich vereinbarte Fahrradklausel.

Zwei Punkte grenzen beide Wege ab. Erstens gilt in vielen Hausrattarifen eine prozentuale Entschädigungsgrenze von der Versicherungssumme, was bei teuren E-Bikes knapp werden kann. Zweitens kann eine Nachtzeitklausel greifen: Sie schließt Diebstähle zwischen 22 und 6 Uhr aus, wenn das Rad nicht in einem abgeschlossenen Raum stand. Eine eigene Fahrradversicherung verzichtet meist auf beide Einschränkungen und deckt zusätzlich Schäden wie Sturz oder Verschleiß, die der Hausrat nicht kennt.

Häufige Fragen zu Fahrradversicherung

Zahlt die Versicherung, wenn das Rad nicht abgeschlossen war?

In der Regel nicht in voller Höhe. Das Sichern mit einem Schloss ist eine vertragliche Obliegenheit. Wird sie grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer die Leistung nach § 28 VVG und § 81 VVG anteilig kürzen.

Sind E-Bikes und Pedelecs mitversichert?

Ja, sofern der Tarif dies vorsieht. Schnelle S-Pedelecs mit Kennzeichenpflicht laufen dagegen versicherungsrechtlich oft über eine eigene Kfz-Regelung und sind gesondert zu prüfen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 81 VVG (Herbeiführung des Versicherungsfalls, Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit), gesetze-im-internet.de
  2. § 28 VVG (Verletzung vertraglicher Obliegenheiten), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung