Di·rekt·ver·si·che·rung
die; Substantiv, feminin · Durchführungsweg der bAV
Kurz erklärt
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge fließen steuerbegünstigt aus dem Bruttogehalt (§ 3 Nr. 63 EStG).
Das Wichtigste in Kürze
- Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt dabei für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab und ist Versicherungsnehmer (§ 1b Abs. 2 BetrAVG).
- Beiträge fließen meist aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung) und sind bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei, davon bis zu 4 Prozent auch sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG).
- Die spätere Rente oder Kapitalauszahlung wird nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG), oft zu einem niedrigeren Steuersatz als im Berufsleben.
- Bei einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber in der Regel 15 Prozent Zuschuss zahlen, soweit er Sozialabgaben spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
- Beim Jobwechsel bleibt die Anwartschaft erhalten und kann übertragen werden (Portabilität, § 4 BetrAVG).
Was ist eine Direktversicherung?
Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber zugunsten seines Arbeitnehmers abschließt. Rechtlich ist sie einer von fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung und in § 1b Abs. 2 BetrAVG definiert. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Beschäftigte. Bezugsberechtigt für die Leistung sind der Arbeitnehmer selbst oder seine Hinterbliebenen.
Finanziert wird der Vertrag entweder allein vom Arbeitgeber, allein vom Arbeitnehmer über eine Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam. Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Bruttolohns, der stattdessen direkt in die Versicherung eingezahlt wird. Auf einen solchen Beitrag hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, einen gesetzlichen Anspruch (§ 1a BetrAVG). Als Sparform dient meist eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung.
Steuer und Sozialabgaben
Der zentrale Vorteil liegt in der Förderung während der Ansparphase. Beiträge in eine Direktversicherung sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Zusätzlich bleiben sie bis zu 4 Prozent dieser Grenze sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV). Der konkrete Euro-Höchstbetrag ändert sich also mit der jährlich neu festgelegten Beitragsbemessungsgrenze.
Im Gegenzug greift die nachgelagerte Besteuerung: Die spätere Betriebsrente oder Kapitalleistung ist in der Auszahlungsphase voll zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). Da im Ruhestand das zu versteuernde Einkommen häufig geringer ist, fällt der Steuersatz oft niedriger aus. Auf die Auszahlung können außerdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
| Merkmal | Ansparphase | Auszahlungsphase |
|---|---|---|
| Steuer | bis 8 Prozent BBG steuerfrei | volle Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG) |
| Sozialabgaben | bis 4 Prozent BBG frei | ggf. Kranken- und Pflegebeiträge |
| Rechtsgrundlage | § 3 Nr. 63 EStG | § 22 Nr. 5 EStG |
Jobwechsel und Insolvenz
Verlässt der Arbeitnehmer das Unternehmen, geht die aufgebaute Anwartschaft nicht verloren. Der Vertrag kann privat mit eigenen Beiträgen fortgeführt, beitragsfrei gestellt oder auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden (§ 4 BetrAVG). Diese Portabilität ist ein Vorteil gegenüber Durchführungswegen, die stärker an den einzelnen Betrieb gebunden sind. Anders als bei der Direktzusage ist eine Direktversicherung zudem nicht über den Pensions-Sicherungs-Verein gegen die Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert, weil der Anspruch unmittelbar gegen das Versicherungsunternehmen besteht.
Häufige Fragen zu Direktversicherung
Wer ist Versicherungsnehmer der Direktversicherung?
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der den Vertrag auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt (§ 1b Abs. 2 BetrAVG). Bezugsberechtigt für die Leistung ist der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Wie viel kann ich steuerfrei einzahlen?
Steuerfrei sind Beiträge bis zu 8 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, davon bis zu 4 Prozent auch sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Der Euro-Betrag richtet sich nach der aktuell geltenden Grenze.
Was passiert mit der Direktversicherung bei einem Arbeitgeberwechsel?
Die Anwartschaft bleibt bestehen. Der Vertrag kann übertragen, privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden (§ 4 BetrAVG).
Muss der Arbeitgeber etwas dazuzahlen?
Bei einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber verpflichtet, in der Regel 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zu leisten, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 1b Abs. 2 BetrAVG, Begriff der Direktversicherung, gesetze-im-internet.de
- § 1a BetrAVG, Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss, gesetze-im-internet.de
- § 4 BetrAVG, Übertragung der Anwartschaft (Portabilität), gesetze-im-internet.de
- § 3 Nr. 63 EStG, Steuerfreiheit der Beiträge, gesetze-im-internet.de
- § 22 Nr. 5 EStG, Besteuerung der Leistungen, gesetze-im-internet.de
- § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, Sozialversicherungsfreiheit, gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung