Zum Inhalt springen
Versicherungswiki

For·de·rungs·aus·fall·de·ckung

die; Substantiv, feminin · Baustein der Privathaftpflicht

Kurz erklärt

Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn der Versicherte von einem Dritten geschädigt wird, dieser aber zahlungsunfähig und selbst nicht haftpflichtversichert ist. Die eigene Haftpflicht ersetzt den Schaden dann wie der Schädiger.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Forderungsausfalldeckung ist ein Baustein der Privathaftpflichtversicherung, der die Rollen umkehrt: Sie schützt Sie als Geschädigten, nicht als Schädiger.
  • Sie greift, wenn ein Dritter Sie schädigt, dafür haftet, aber zahlungsunfähig und selbst nicht haftpflichtversichert ist.
  • Die eigene Versicherung reguliert den Schaden dann so, wie es der zahlungsunfähige Schädiger tun müsste.
  • Viele Tarife setzen eine Mindestschadenhöhe (oft 2.500 Euro) und einen vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger voraus.

Was ist die Forderungsausfalldeckung?

Die Forderungsausfalldeckung, auch Ausfalldeckung genannt, ist eine Zusatzleistung der Privathaftpflicht. Sie tritt ein, wenn Ihnen ein anderer Mensch einen Schaden zufügt, für den er nach § 823 BGB haftet, seinen Schadensersatz aber nicht leisten kann. Ohne diese Deckung blieben Sie auf dem Schaden sitzen, obwohl ein Dritter schuld ist. Denn ein Anspruch nützt wenig, wenn beim Schädiger nichts zu holen ist und er keine eigene Haftpflicht hat.

In diesem Fall behandelt Ihre Versicherung den Fall so, als wäre der Schädiger bei ihr versichert. Sie ersetzt den Schaden im Umfang, den § 249 BGB vorgibt, also den Betrag, der nötig ist, um Sie so zu stellen wie vor dem Ereignis. Die maximale Erstattung entspricht in der Regel der vereinbarten Deckungssumme Ihres Vertrags.

Merkmal Übliche Ausgestaltung
Geschützte Person Sie selbst als Geschädigter
Voraussetzung Schädiger haftet, ist aber zahlungsunfähig und unversichert
Nachweis oft vollstreckbarer Titel und erfolglose Zwangsvollstreckung
Mindestschaden häufig ab 2.500 Euro, je nach Tarif

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit die Deckung zahlt, müssen Sie meist belegen, dass der Schädiger tatsächlich nicht zahlen kann. Viele Bedingungswerke verlangen einen gerichtlichen Titel gegen ihn und eine erfolglose Zwangsvollstreckung, etwa eine Vermögensauskunft ohne verwertbares Vermögen. Erst dann steht der Ausfall fest. Kleinschäden unter der vereinbarten Mindestgrenze sind bewusst ausgenommen, weil der Aufwand sonst außer Verhältnis stünde.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die Forderungsausfalldeckung ersetzt keine eigene Sachversicherung und keine Ansprüche gegen einen zahlungsfähigen oder selbst versicherten Schädiger. Sie ist ein Auffangschutz für den Sonderfall, dass sonst niemand haftet.

Häufige Fragen zu Forderungsausfalldeckung

Wer profitiert von der Forderungsausfalldeckung?

Der Baustein schützt Sie als Geschädigten, nicht die versicherte Person selbst. Er lohnt sich, weil ein zahlungsunfähiger Schädiger sonst dazu führt, dass Sie Ihren Schaden allein tragen.

Brauche ich zwingend ein Gerichtsurteil?

In den meisten Tarifen ja. Sie müssen den Anspruch gegen den Schädiger üblicherweise mit einem vollstreckbaren Titel und einer fruchtlosen Vollstreckung nachweisen, bevor die Versicherung reguliert.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht, gesetze-im-internet.de
  2. § 249 BGB, Art und Umfang des Schadensersatzes, gesetze-im-internet.de
  3. GDV, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV), Musterbedingungen

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung