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Versicherungswiki

D&O-Ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · Organhaftung

Kurz erklärt

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor der persönlichen Haftung für Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen. Sie deckt sowohl Innen- als auch Außenhaftung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ist eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Organe eines Unternehmens, also für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte.
  • Sie greift, wenn diese Personen wegen einer Pflichtverletzung persönlich und mit dem Privatvermögen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
  • Grundlage der Haftung sind vor allem § 43 GmbHG für Geschäftsführer und § 93 AktG für Vorstände.
  • Versichert sind sowohl die Innenhaftung gegenüber dem eigenen Unternehmen als auch die Außenhaftung gegenüber Dritten.

Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung ist eine Berufshaftpflicht für Führungskräfte. Sie deckt reine Vermögensschäden ab, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung eines Organmitglieds entstehen. Der englische Begriff Directors and Officers meint die Leitungs- und Aufsichtsorgane einer Gesellschaft.

Manager haften für Fehler bei der Unternehmensführung mit ihrem gesamten Privatvermögen. Ein Geschäftsführer muss nach § 43 GmbHG die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden, ein Vorstand nach § 93 AktG die eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Wer diese Pflicht verletzt, haftet gegenüber der Gesellschaft auf Schadensersatz. Für Aufsichtsräte gilt dieser Maßstab über § 116 AktG entsprechend.

Die D&O-Versicherung wird in der Regel vom Unternehmen selbst als Gruppenvertrag für seine Organe abgeschlossen. Versichert ist typischerweise:

Merkmal Inhalt
Versicherte Personen Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, teils leitende Angestellte
Versicherter Schaden reiner Vermögensschaden aus Pflichtverletzung
Abwehr Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Freistellung Zahlung berechtigter Schadensersatzforderungen

Ein wichtiger Teil der Leistung ist der passive Rechtsschutz: Der Versicherer prüft, ob ein Anspruch überhaupt berechtigt ist, und wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab.

Innenhaftung und Außenhaftung

Der häufigste Fall ist die Innenhaftung. Hier nimmt das eigene Unternehmen sein Organ in Regress, etwa weil eine Fehlentscheidung dem Unternehmen einen Schaden zugefügt hat. Gerade bei der GmbH und der AG ist die Gesellschaft oft sogar verpflichtet, solche Ansprüche gegen ihre Manager zu verfolgen.

Bei der Außenhaftung machen Dritte einen Anspruch geltend, zum Beispiel Gläubiger, Aktionäre, Insolvenzverwalter oder Finanzbehörden. Nicht versicherbar sind vorsätzliche Pflichtverletzungen und wissentliche Gesetzesverstöße. Fällt einem Manager nur Fahrlässigkeit zur Last, greift der Schutz. Die D&O-Versicherung zählt damit zu den Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen und ist nicht mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden zu verwechseln.

Häufige Fragen zu D&O-Versicherung

Wer schließt die D&O-Versicherung ab, das Unternehmen oder der Manager?

In der Praxis schließt fast immer das Unternehmen den Vertrag ab und trägt die Prämie, versichert sind aber die einzelnen Organmitglieder. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung.

Ist Vorsatz von der D&O-Versicherung gedeckt?

Nein. Vorsätzliche Schädigungen und wissentliche Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gedeckt sind fahrlässig verursachte Vermögensschäden.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 43 GmbHG (Haftung der Geschäftsführer), gesetze-im-internet.de
  2. § 93 AktG (Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder, inkl. Business Judgment Rule Abs. 1 S. 2), gesetze-im-internet.de
  3. § 116 AktG (Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder), gesetze-im-internet.de

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Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung