Neu·wert
der; Substantiv, maskulin · Wiederbeschaffung neu
Kurz erklärt
Der Neuwert ist der Betrag, um eine Sache in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Er ist der Entschädigungsmaßstab der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, im Unterschied zum Zeitwert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Neuwert ist der Betrag, den man aufwenden muss, um eine Sache in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen oder wiederherzustellen.
- Er ist der übliche Entschädigungsmaßstab in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung (Neuwertversicherung).
- Vom Neuwert abzugrenzen sind der Zeitwert (Neuwert minus Abschlag für Alter und Abnutzung) und der Wiederbeschaffungswert.
- Der Teil über dem Zeitwert, die sogenannte Neuwertspitze, wird meist erst nach der Wiederbeschaffung gezahlt.
Was bedeutet Neuwert in der Versicherung?
Der Neuwert bezeichnet die Summe, die nötig ist, um eine zerstörte, beschädigte oder gestohlene Sache in gleicher Art und Güte neu zu kaufen oder wiederherzustellen. Maßgeblich sind die Preise zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, nicht der ursprüngliche Anschaffungspreis.
Nach § 88 VVG ist der gesetzliche Regelfall des Versicherungswerts eigentlich der Zeitwert, also der Neuwert abzüglich des Minderwertes aus dem Unterschied zwischen alt und neu. Weil das Gesetz aber eine abweichende Vereinbarung zulässt, wird in den Bedingungen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung regelmäßig der Neuwert als Maßstab festgelegt. Man spricht dann von einer Neuwertversicherung.
Neuwert, Zeitwert und Wiederbeschaffungswert
Die drei Begriffe werden oft verwechselt, führen aber zu unterschiedlichen Entschädigungen:
| Maßstab | Bedeutung |
|---|---|
| Neuwert | Kosten für Neubeschaffung oder Wiederherstellung in gleicher Art und Güte |
| Zeitwert | Neuwert abzüglich eines Abschlags für Alter und Abnutzung |
| Wiederbeschaffungswert | Marktpreis für eine gleichwertige, gebrauchte Sache |
Wichtig ist die Neuwertspitze: Das ist die Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert. Nach den üblichen Bedingungen wird dieser Anteil erst dann erstattet, wenn die Sache tatsächlich repariert oder wiederbeschafft wird (strenge Wiederherstellungsklausel). Ist die Versicherungssumme dauerhaft zu niedrig angesetzt, droht zudem Unterversicherung nach § 75 VVG, sodass die Leistung anteilig gekürzt wird.
Häufige Fragen zu Neuwert
Wird der Neuwert immer voll ausgezahlt?
Nein. Der Betrag über dem Zeitwert, also die Neuwertspitze, wird in der Regel nur erstattet, wenn die beschädigte oder gestohlene Sache tatsächlich wiederbeschafft oder repariert wird.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?
Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich eines Abschlags für Alter und Abnutzung. Bei älteren Gegenständen liegt der Zeitwert deshalb oft deutlich unter dem Neuwert.
Warum ist die richtige Versicherungssumme wichtig?
Weil bei einer zu niedrig gewählten Summe Unterversicherung nach § 75 VVG entsteht und die Entschädigung im Schadenfall anteilig gekürzt wird.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 88 VVG (Versicherungswert), gesetze-im-internet.de
- § 75 VVG (Unterversicherung), gesetze-im-internet.de
- GDV, Musterbedingungen VHB 2022 und VGB 2022 (Neuwert als Entschädigungsmaßstab)
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung