Leis·tungs·dau·er
die; Substantiv, feminin · Dauer der Zahlung
Kurz erklärt
Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, über den eine Versicherung im Leistungsfall zahlt, etwa die BU-Rente bis zum Endalter oder das Krankentagegeld. Sie ist ein wichtiger Vertragsparameter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Leistungsdauer beschreibt den Zeitraum, über den ein Versicherer im Leistungsfall zahlt, nicht die Laufzeit des Vertrags selbst.
- Sie ist ein zentraler Vertragsparameter und wird bei Vertragsabschluss festgelegt, etwa als Endalter bei der Berufsunfähigkeitsrente.
- Je nach Sparte endet die Leistung mit dem Wegfall des Leistungsfalls, mit einem Höchstalter oder nach einer vertraglich vereinbarten Höchstbezugsdauer.
Was bedeutet Leistungsdauer?
Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, in dem eine Versicherung nach Eintritt des Versicherungsfalls tatsächlich Zahlungen erbringt. Sie beginnt, sobald die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind und eine eventuelle Karenzzeit abgelaufen ist, und endet zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt oder bei Wegfall des Leistungsgrundes.
Wie lange gezahlt wird, hängt von der jeweiligen Versicherungsart ab:
| Versicherung | Typische Leistungsdauer |
|---|---|
| Berufsunfähigkeitsversicherung | bis zum vereinbarten Endalter, oft 65 oder 67 Jahre |
| Krankentagegeld | solange Arbeitsunfähigkeit besteht, längstens bis zum Vertragsende |
| Private Pflegerente | in der Regel lebenslang ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit |
| Unfallrente | meist lebenslang nach anerkannter Invalidität |
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung folgt die Leistungspflicht aus § 172 VVG. Der Versicherer erbringt die vereinbarte Rente, solange die Berufsunfähigkeit fortbesteht, höchstens jedoch bis zum vereinbarten Leistungsendalter. Beim Krankentagegeld regelt § 192 Absatz 5 VVG den Ersatz des Verdienstausfalls; hier endet die Zahlung mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit. Details zu Beginn und Bemessung ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Abgrenzung zur Versicherungsdauer
Leistungsdauer und Versicherungsdauer werden oft verwechselt, meinen aber Verschiedenes. Die Versicherungsdauer ist die Laufzeit des Vertrags, also der Zeitraum, in dem Versicherungsschutz besteht und Beiträge gezahlt werden. Die Leistungsdauer betrifft dagegen erst die Phase nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ablauf zum 67. Lebensjahr ist das Endalter zugleich die maximale Leistungsdauer: Wird jemand mit 40 berufsunfähig, kann die Rente bis zu 27 Jahre lang fließen. Ein zu niedrig gewähltes Leistungsendalter kann eine Versorgungslücke bis zum Renteneintritt hinterlassen. Deshalb sollte die Leistungsdauer möglichst bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente reichen.
Häufige Fragen zu Leistungsdauer
Kann die Leistungsdauer nachträglich verlängert werden?
Eine spätere Verlängerung ist meist nur über eine erneute Gesundheitsprüfung möglich. Sinnvoller ist es, die Leistungsdauer schon bei Vertragsabschluss ausreichend hoch zu wählen.
Was passiert, wenn der Leistungsfall vor Ende der Leistungsdauer wegfällt?
Bessert sich der Gesundheitszustand so weit, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, endet die Zahlung, auch wenn das vereinbarte Endalter noch nicht erreicht ist.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 172 VVG (Leistung des Versicherers bei Berufsunfähigkeit), gesetze-im-internet.de
- § 192 Absatz 5 VVG (Krankentagegeldversicherung), gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung