Te·le·ma·tik
die; Substantiv, feminin · fahrverhaltensabhängiger Tarif
Kurz erklärt
Ein Telematik-Tarif richtet den Kfz-Beitrag am gemessenen Fahrverhalten aus, etwa an Geschwindigkeit, Bremsverhalten und Tageszeit. Vorsichtiges Fahren senkt den Beitrag, dafür stellen sich Datenschutzfragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Telematik-Tarif ist ein Kfz-Tarif, bei dem sich der Beitrag am tatsächlich gemessenen Fahrverhalten orientiert.
- Gemessen wird per Smartphone-App oder fest verbauter Box, etwa Beschleunigung, Bremsverhalten, Geschwindigkeit, Tageszeit und Streckenart.
- Für vorausschauendes Fahren gibt es einen Rabatt, je nach Anbieter meist bis zu 30 bis 45 Prozent.
- Die Datenauswertung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Was ist ein Telematik-Tarif?
Ein Telematik-Tarif ist eine Variante der Kfz-Haftpflichtversicherung und meist auch der Kaskoversicherung, bei der die Höhe des Beitrags vom individuellen Fahrverhalten abhängt. Der Begriff setzt sich aus Telekommunikation und Informatik zusammen. Das Fahrzeug oder das Smartphone übermittelt Fahrdaten an den Versicherer, der daraus einen Score berechnet. Verbreitet ist eine Skala von 0 bis 100 Punkten: Je höher der Wert, desto größer der Rabatt.
Erfasst werden je nach Anbieter unterschiedliche Merkmale. Typisch sind diese Faktoren:
| Faktor | Bewertung |
|---|---|
| Beschleunigung und Bremsen | ruhige, gleichmäßige Fahrweise wird belohnt |
| Geschwindigkeit | Einhaltung der Tempolimits |
| Tageszeit | Nachtfahrten gelten oft als riskanter |
| Streckenart | Stadt, Landstraße oder Autobahn |
Der Telematik-Rabatt kommt in der Regel zusätzlich zum Schadenfreiheitsrabatt zum Tragen. Besonders für Fahranfänger, die noch keine günstige Schadenfreiheitsklasse haben, kann sich ein solcher Tarif lohnen.
Datenschutz und Rechtsgrundlagen
Beim Telematik-Tarif werden personenbezogene Daten zum Fahr- und Bewegungsverhalten verarbeitet. Diese Verarbeitung ist nur zulässig, wenn die versicherte Person ausdrücklich einwilligt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Weil aus den Daten automatisiert ein Score und daraus der Beitrag abgeleitet wird, kann eine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO vorliegen. Zulässig ist sie unter anderem, wenn sie für den Vertrag erforderlich ist oder auf ausdrücklicher Einwilligung beruht. Viele deutsche Versicherer richten sich zusätzlich nach den Verhaltensregeln (Code of Conduct) der Versicherungswirtschaft, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aufgestellt hat.
Häufige Fragen zu Telematik-Tarifen
Kann sich der Beitrag durch schlechtes Fahren erhöhen?
In den meisten Tarifen wirkt Telematik nur als Rabatt auf einen Grundbeitrag. Ein schlechter Score kann den Rabatt verringern, führt aber in der Regel nicht zu einem Beitrag über dem regulären Ausgangswert.
Was passiert, wenn ich die Datenübertragung widerrufe?
Der Widerruf ist jederzeit möglich. In der Folge entfällt meist der Telematik-Rabatt, der Versicherungsschutz selbst bleibt bestehen.
Wer sieht meine Fahrdaten?
Die Daten werden häufig pseudonymisiert über einen Dienstleister ausgewertet. Der genaue Umfang und die Speicherfristen stehen in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Tarifs.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, Einwilligung)
- Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling)
- GDV, Verhaltensregeln (Code of Conduct) für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Versicherungswirtschaft
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung