Stand·mit·tei·lung
die; Substantiv, feminin · jährliche Vertragsinfo
Kurz erklärt
Die Standmitteilung ist die jährliche Information des Lebensversicherers über den Vertragsstand: garantierte Leistung, Überschüsse, aktueller Wert und Rückkaufswert. Grundlage sind die Informationspflichten nach der VVG-Informationspflichtenverordnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Standmitteilung ist die gesetzlich vorgeschriebene, jährliche Information des Versicherers über den aktuellen Stand einer Lebens- oder Rentenversicherung mit Überschussbeteiligung.
- Sie nennt die garantierte Leistung, die Überschüsse, den aktuellen Vertragswert und den Rückkaufswert bei Kündigung.
- Rechtsgrundlage ist § 155 VVG in Verbindung mit § 6 der VVG-Informationspflichtenverordnung.
- Bei Verträgen ab dem 1. Juli 2018 muss auch die Summe der bisher gezahlten Beiträge ausgewiesen sein.
Was ist eine Standmitteilung?
Eine Standmitteilung ist die Mitteilung, mit der ein Lebensversicherer den Versicherungsnehmer einmal im Jahr in Textform über den Stand seines Vertrags unterrichtet. Sie betrifft alle Verträge mit Überschussbeteiligung, also klassische Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Ziel ist Transparenz: Der Kunde soll ohne Nachfrage erkennen, welche Leistung ihm zusteht und wie sich sein Vertrag entwickelt.
Nach § 155 VVG muss die Standmitteilung folgende Angaben enthalten:
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Garantierte Leistung | Vertraglich zugesagte Leistung zum Stichtag, unabhängig von der Kapitalmarktlage |
| Überschussbeteiligung | Bisher zugeteilte Überschüsse und Hinweis, inwieweit sie garantiert sind |
| Leistung bei Ablauf | Voraussichtliche Leistung bei Fälligkeit oder Rentenbeginn samt Überschüssen |
| Rückkaufswert | Betrag, den der Kunde bei Kündigung ausgezahlt bekommt |
| Gezahlte Beiträge | Summe der eingezahlten Beiträge, Pflicht bei Verträgen ab 1. Juli 2018 |
Die Angabe zur Überschussbeteiligung muss deutlich machen, welcher Teil garantiert ist und welcher nur in Aussicht gestellt wird. Weicht der Versicherer erheblich von früheren Prognosen ab, muss er auf diese Abweichung hinweisen.
Warum garantierter Wert und Rückkaufswert auseinanderfallen
Viele Versicherungsnehmer wundern sich, dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Grund sind Abschluss- und Vertriebskosten, die zu Vertragsbeginn verrechnet werden, sowie die noch geringe Ansammlung von Überschüssen. Erst mit längerer Laufzeit nähert sich der Rückkaufswert der garantierten Ablaufleistung an. Die Standmitteilung zeigt beide Werte getrennt, damit die Folgen einer Kündigung erkennbar sind.
Häufige Fragen zu Standmitteilung
Wie oft bekomme ich eine Standmitteilung?
Einmal jährlich. Der Versicherer muss den Vertragsstand nach § 155 VVG alljährlich in Textform mitteilen, etwa per Brief oder im Kundenportal.
Ist die Standmitteilung verbindlich?
Die garantierten Werte sind verbindlich. Angaben zu künftigen Überschüssen sind Prognosen und können je nach Kapitalmarkt niedriger ausfallen.
Was tun, wenn ich keine Standmitteilung erhalten habe?
Fordern Sie die Mitteilung beim Versicherer an. Die jährliche Unterrichtung ist eine gesetzliche Pflicht, ihr Ausbleiben kann eine Verletzung der Informationspflicht darstellen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 155 VVG (Jährliche Unterrichtung), gesetze-im-internet.de
- § 6 Absatz 1 Nummer 3 VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV), gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung