Unfallversicherung
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Hinsichtlich der Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und privaten Unfallversicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt sämtliche Unfälle während der Berufsausübung und auf dem Arbeitsweg ab und wird von den Berufsgenossenschaften verwaltet. Dabei ist es völlig unerheblich wer die Verantwortung trägt, also Schuld hat. Die Unfallversicherung zahlt immer bei Arbeitsunfällen. Ein Anspruch auf eine Unfallrente besteht, sobald die Minderung der Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen andauert und mindestens 20% beträgt.
Da sich jedoch 70 Prozent aller Unfälle zu Hause und in der Freizeit ereignen, erscheint es sinnvoll, auch eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Die Unfallversicherung umfasst zwei Versicherungssummen - eine für den Fall der Unfallinvalidität und eine für den Fall des Unfalltodes. Ihre besondere Bedeutung liegt, wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, im Schutz für den Fall der Invalidität. Davon abgedeckt sind beispielsweise auch lebenslängliche Unterhaltsleistungen von Eltern an durch einen Unfall behinderte Kinder oder besondere Kosten bei einer schweren körperlichen Behinderung durch einen Unfall (z. B. Rollstuhl, Fahrzeug-Sonderausstattungen, Wohnungsumbauten, Pflege).
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