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Versicherungswiki

Ver·si·che·rungs·dau·er

die; Substantiv, feminin · Vertragslaufzeit

Kurz erklärt

Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, für den Versicherungsschutz besteht, von Versicherungsbeginn bis Vertragsende. Sie ist von der Versicherungsperiode als Abrechnungszeitraum zu unterscheiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungsdauer ist der gesamte Zeitraum, in dem der vereinbarte Versicherungsschutz besteht, vom Versicherungsbeginn bis zum Vertragsende.
  • Sie wird oft auch Vertragslaufzeit genannt und richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen sowie nach § 10 VVG.
  • Von der Versicherungsperiode ist sie zu unterscheiden: Diese ist nur der Abrechnungszeitraum für die Prämie, in der Regel ein Jahr.

Was bedeutet Versicherungsdauer?

Die Versicherungsdauer bezeichnet den Zeitraum, für den ein Versicherer Deckung gewährt. Sie beginnt mit dem materiellen Versicherungsbeginn, ab dem der Schutz tatsächlich greift, und endet mit dem Ablauf oder der Beendigung des Vertrags. In den Versicherungsbedingungen findet sich dieser Zeitraum meist unter der Angabe von Beginn und Ablauf.

Nach § 10 VVG beginnt die Versicherung, wenn ihre Dauer nach Tagen, Wochen, Monaten oder mehreren Monaten bestimmt ist, mit dem Tag des Vertragsschlusses und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit. Damit ist der zeitliche Rahmen des Versicherungsschutzes eindeutig festgelegt.

Verträge können auf bestimmte Zeit (befristet) oder auf unbestimmte Zeit (unbefristet) geschlossen werden. Bei befristeten Verträgen ist eine stillschweigende Verlängerung nach § 11 VVG nur wirksam, soweit sie sich jeweils auf höchstens ein Jahr erstreckt.

Abgrenzung zur Versicherungsperiode

Versicherungsdauer und Versicherungsperiode werden häufig verwechselt, meinen aber Verschiedenes.

Begriff Bedeutung
Versicherungsdauer Gesamte Laufzeit des Vertrags von Beginn bis Ende
Versicherungsperiode Abrechnungszeitraum für die Prämie, meist ein Jahr

Die Versicherungsperiode gilt nach § 12 VVG als der Zeitraum eines Jahres, sofern die Prämie nicht nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist. Sie ist für die Kündigung wichtig: Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Seiten nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden (§ 11 VVG). Bei einer vereinbarten Dauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ende des dritten und jedes folgenden Jahres kündigen; die Kündigungsfrist beträgt zwischen einem und drei Monaten.

Häufige Fragen zu Versicherungsdauer

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsdauer und Versicherungsperiode?

Die Versicherungsdauer ist die gesamte Laufzeit des Vertrags. Die Versicherungsperiode ist nur der Abrechnungszeitraum für die Prämie und beträgt nach § 12 VVG in der Regel ein Jahr.

Wann beginnt die Versicherungsdauer?

Sie beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ist die Dauer nach Tagen, Wochen oder Monaten bestimmt, startet sie nach § 10 VVG mit dem Tag des Vertragsschlusses.

Kann ich einen Vertrag vor Ablauf der Versicherungsdauer kündigen?

Bei unbefristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung nur zum Schluss der Versicherungsperiode möglich. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, besteht nach § 11 VVG ein Kündigungsrecht zum Ende des dritten und jedes weiteren Jahres.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 10 VVG (Beginn und Ende der Versicherung), gesetze-im-internet.de
  2. § 11 VVG (Verlängerung, Kündigung), gesetze-im-internet.de
  3. § 12 VVG (Versicherungsperiode), gesetze-im-internet.de

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung