Ele·men·tar·scha·den
der; Substantiv, maskulin · Naturgefahren
Kurz erklärt
Elementarschäden sind Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck. Der Grundschutz von Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt nur Sturm und Hagel — alles Weitere braucht die erweiterte Elementardeckung.
Das Wichtigste in Kürze
- Elementarschäden sind Schäden durch Naturgewalten — etwa Überschwemmung, Erdbeben, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.
- Die normale Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung decken davon nur Sturm und Hagel; alle weiteren Naturgefahren brauchen den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung.
- Die Kosten richten sich nach der ZÜRS-Zone des Grundstücks: Wer selten von Hochwasser betroffen ist, zahlt oft nur 100 bis 200 Euro im Jahr mehr.
- Nur etwa die Hälfte der Gebäude in Deutschland ist gegen Elementarschäden versichert — dabei treffen Starkregen-Schäden auch Häuser fernab von Flüssen.
Was sind Elementarschäden?
Als Elementarschaden bezeichnet die Versicherungswirtschaft Schäden, die durch das Wirken der Natur entstehen — durch Naturgefahren, die der Mensch weder steuern noch zuverlässig vorhersehen kann. Der Begriff stammt von den „Elementen“: Wasser, Erde, Luft. Versicherungstechnisch zählen dazu:
- Überschwemmung durch Hochwasser von Flüssen und Seen oder durch Witterungsniederschläge
- Starkregen und der daraus folgende Rückstau aus der Kanalisation
- Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch als Risiken aus dem Erdreich
- Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche
Diese Schäden können jeden treffen — vom Keller in der Stadt bis zum Haus am Hang. Wie groß das Risiko ist, unterscheidet sich je nach Lage und zwischen den Bundesländern erheblich.
Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel gehören begrifflich ebenfalls zu den Naturgefahren — diese Schäden deckt aber bereits der Grundschutz der Wohngebäude- und Hausratversicherung ab; sie laufen deshalb nicht unter der erweiterten Elementardeckung.
Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?
| Naturgefahr | Wohngebäude-/Hausratversicherung (Basis) | Mit Elementarversicherung |
|---|---|---|
| Sturm, Hagel | ja | ja |
| Blitzschlag, Brand | ja | ja |
| Überschwemmung, Hochwasser | nein | ja |
| Starkregen, Rückstau | nein | ja |
| Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung | nein | ja |
| Schneedruck, Lawinen | nein | ja |
| Sturmflut | nein | in der Regel ausgeschlossen |
Die Elementarversicherung ist kein eigenständiger Vertrag, sondern ein Zusatzbaustein: Für das Haus wird sie an die Wohngebäudeversicherung angehängt, für die Einrichtung an die Hausratversicherung. Die Naturgefahren bilden dabei ein Paket — einzelne Risiken lassen sich aus dem Angebot nicht abwählen.
Warum die normale Gebäudeversicherung nicht reicht
Viele Hausbesitzer glauben, ihr Haus sei gegen Hochwasser geschützt — bis die Versicherung nach dem Schaden auf die fehlende Elementardeckung verweist. Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; Überschwemmung und Starkregen gehören nicht dazu. Dabei zeigt die Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Etwa die Hälfte der Schäden durch Überschwemmung entsteht fernab von Flüssen — durch Starkregen, der jedes Grundstück treffen kann. Trotzdem besteht nur für rund die Hälfte der Gebäude in Deutschland dieser Versicherungsschutz, mit großen Unterschieden zwischen den Bundesländern; eine Pflichtversicherung wird seit Jahren diskutiert, existiert bislang aber nicht.
Kosten: ZÜRS-Zonen bestimmen den Beitrag
Wie viel der Baustein zur Versicherung kostet, hängt vor allem vom Risiko des Grundstücks ab. Die Versicherer nutzen dafür ZÜRS Geo — das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ — mit vier Gefährdungsklassen:
- Zone 1: Hochwasser seltener als einmal in 200 Jahren — der Großteil der Gebäude, günstige Beiträge
- Zone 2: einmal in 100 bis 200 Jahren
- Zone 3: einmal in 10 bis 100 Jahren
- Zone 4: mindestens einmal in 10 Jahren — die höchste Gefährdungsklasse mit hohen Beiträgen, hoher Selbstbeteiligung oder Ablehnung des Angebots
Nach GDV-Angaben lassen sich weit über 99 Prozent der Gebäude problemlos gegen Elementarschäden versichern. In den Zonen 1 und 2 kostet der Baustein zum Beispiel häufig nur 100 bis 200 Euro im Jahr; in Zone 4 verlangen Versicherer eine individuelle Prüfung des Falls, bauliche Auflagen und eine höhere Selbstbeteiligung.
Ausschlüsse und Obliegenheiten
Auch mit Elementarversicherung gibt es Grenzen: Sturmflut ist praktisch nicht versicherbar, ebenso Schäden durch aufsteigendes Grundwasser, das nicht an die Oberfläche tritt. Wichtig sind zudem die Verhaltensregeln des Versicherungsschutzes: Rückstauklappen müssen eingebaut und funktionsfähig sein, Fenster im Keller bei Unwetterwarnung geschlossen — wer solche Obliegenheiten verletzt, riskiert im Fall des Falles eine Kürzung. Nach einer Überschwemmung gilt außerdem die Schadenminderungspflicht: Wasser abpumpen, Hausrat in Sicherheit bringen, alle Schäden dokumentieren.
Häufige Fragen zu Elementarschäden — wichtig für Hausbesitzer und Mieter
Ist Starkregen ein Elementarschaden?
Ja — Überschwemmung durch Witterungsniederschläge ist eine der versicherten Naturgefahren. Voraussetzung ist, dass das Wasser auf dem Grundstück an der Oberfläche steht und ins Gebäude eindringt.
Zahlt die Versicherung bei einem vollgelaufenen Keller?
Kommt das Wasser durch Starkregen oder Rückstau, zahlt die Elementarversicherung. Drückt dagegen Grundwasser durch die Kellerwand, ohne dass eine Überschwemmung an der Oberfläche vorliegt, besteht meist kein Versicherungsschutz — solche Schäden entstehen aus einem nicht versicherten Risiko.
Was kostet die Elementarversicherung?
In gering gefährdeten Lagen (Gefährdungsklasse 1 und 2) häufig 100 bis 200 Euro jährlich zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung — in Risikozonen deutlich mehr. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich.
Wird die Elementarversicherung zur Pflicht?
Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird nach den großen Flutkatastrophen diskutiert — einzelne Bundesländer fordern sie —, ist aber bisher nicht beschlossen. Hausbesitzer sollten nicht auf den Gesetzgeber warten: Der Versicherungsschutz ist heute für fast alle Gebäude im Angebot.
Gilt der Schutz auch für den Hausrat in der Mietwohnung?
Ja — als Baustein der Hausratversicherung. Gerade in Erdgeschoss- und Kellerwohnungen ist das sinnvoll, weil Starkregen dort zuerst zuschlägt.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- 1. GDV — Naturgefahrenreport und Zonierungssystem ZÜRS Geo
- 2. GDV — Musterbedingungen zur erweiterten Elementarschadendeckung (BWE)
- 3. Verbraucherzentrale — Informationen zum Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 11.07.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung