Ri·si·ko·zu·schlag
der; Substantiv, maskulin · Beitragsaufschlag
Kurz erklärt
Der Risikozuschlag ist ein Beitragsaufschlag bei erhöhtem Risiko wie Vorerkrankungen oder gefährlichem Beruf, festgelegt nach der Gesundheitsprüfung, alternativ oder neben einem Leistungsausschluss.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf den regulären Beitrag, den der Versicherer bei überdurchschnittlichem Risiko verlangt.
- Grundlage ist die Gesundheits- oder Risikoprüfung vor Vertragsschluss, etwa bei Vorerkrankungen, gefährlichem Beruf oder riskantem Hobby.
- Der Zuschlag kann allein stehen oder mit einem Leistungsausschluss kombiniert werden.
- In der privaten Krankenversicherung ist er nach § 203 Abs. 1 VVG zulässig, aber nicht im Basistarif.
Was ist ein Risikozuschlag?
Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer oder absoluter Aufschlag auf die Prämie, mit dem der Versicherer ein individuell erhöhtes Risiko ausgleicht. Er entsteht, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls über dem Durchschnitt der versicherten Gruppe liegt. Der Versicherer ermittelt das im Rahmen der Gesundheitsprüfung oder einer sonstigen Risikoprüfung und legt den Zuschlag anhand seiner Rechnungsgrundlagen fest.
Typische Auslöser sind:
| Bereich | Beispiel |
|---|---|
| Gesundheit | Vorerkrankungen, Übergewicht, zurückliegende Operationen |
| Beruf | Dachdecker, Gerüstbauer, Berufe mit hoher Unfallgefahr |
| Hobby | Fallschirmspringen, Tauchen, Motorsport |
Besonders relevant ist der Risikozuschlag in der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Lebens- und der privaten Krankenversicherung. Der Antragsteller erfährt die Höhe vor dem Abschluss und kann den Vertrag dann annehmen, ablehnen oder nachverhandeln.
Abgrenzung, Kombination und Rechtsfolgen
Statt eines Zuschlags oder zusätzlich dazu kann der Versicherer einen Leistungsausschluss vereinbaren. Beim Zuschlag bleibt das Risiko versichert, der Beitrag steigt jedoch. Beim Ausschluss bleibt der Beitrag gleich, dafür ist ein bestimmtes Risiko, etwa ein bereits bekanntes Rückenleiden, nicht mitversichert.
Ein Zuschlag kann auch nachträglich hinzukommen. Verschweigt der Antragsteller bei der Risikoprüfung einen erheblichen Umstand, kann der Versicherer nach § 19 Abs. 4 VVG andere Bedingungen rückwirkend vereinbaren, wenn er den Vertrag in Kenntnis der Umstände zu diesen Konditionen abgeschlossen hätte. Erhöht sich der Beitrag dadurch um mehr als 10 Prozent oder wird ein Risiko ausgeschlossen, steht dem Versicherungsnehmer nach § 19 Abs. 6 VVG ein Kündigungsrecht zu.
Häufige Fragen zu Risikozuschlag
Kann ein Risikozuschlag wieder entfallen?
Ja. Bessert sich der Gesundheitszustand nachweislich, etwa nach dauerhaftem Gewichtsverlust, prüfen viele Versicherer den Zuschlag auf Antrag neu und setzen ihn herab oder streichen ihn.
Muss ich einem Risikozuschlag zustimmen?
Der Vertrag kommt nur mit Ihrer Zustimmung zustande. Lehnen Sie das Angebot mit Zuschlag ab, entsteht kein Vertrag, und Sie können bei einem anderen Anbieter anfragen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Absätze 4 und 6, gesetze-im-internet.de
- § 203 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), gesetze-im-internet.de
Redaktion & Aktualität
Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung