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Versicherungswiki

Be·rufs·un·fä·hig·keits·zu·satz·ver·si·che·rung

die; Substantiv, feminin · BU als Zusatzbaustein

Kurz erklärt

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) ergänzt eine Lebens- oder Rentenversicherung um BU-Schutz. Im Leistungsfall zahlt sie eine BU-Rente und befreit oft von den Beiträgen des Hauptvertrags.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BUZ ist ein Zusatzbaustein zu einer Haupt-Lebens- oder Rentenversicherung und deckt das Risiko der Berufsunfähigkeit ab.
  • Im Leistungsfall zahlt der Versicherer eine monatliche BU-Rente und stellt Sie meist von den Beiträgen zur Hauptversicherung frei (Beitragsbefreiung).
  • Berufsunfähig ist nach § 172 VVG, wer den zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann.
  • Anders als die selbstständige BU (SBU) ist die BUZ vertraglich an die Hauptversicherung gekoppelt.

Was ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die nicht eigenständig, sondern als Zusatzbaustein zu einem Hauptvertrag abgeschlossen wird. Hauptvertrag ist meist eine kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Die BUZ ergänzt diesen Vertrag um den Schutz gegen Berufsunfähigkeit.

Wird die versicherte Person berufsunfähig, erbringt der Versicherer die vereinbarten Leistungen. Üblich sind zwei Bausteine, die einzeln oder kombiniert vereinbart werden:

Leistung Bedeutung
BU-Rente Monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter, solange die Berufsunfähigkeit besteht
Beitragsbefreiung Der Versicherer übernimmt die Beiträge für Haupt- und Zusatzversicherung

Rechtlich gelten für die BUZ dieselben Vorschriften wie für jede Berufsunfähigkeitsversicherung. Maßgeblich sind die §§ 172 bis 176 VVG. § 172 VVG definiert die Berufsunfähigkeit und die Leistungspflicht, § 173 VVG regelt das Anerkenntnis des Versicherers, § 174 VVG die Leistungsfreiheit.

Abgrenzung zur selbstständigen BU (SBU)

Der Leistungsinhalt von BUZ und selbstständiger Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Kern gleich. Der Unterschied liegt in der Vertragskonstruktion: Die SBU ist ein eigenständiger Vertrag, die BUZ hängt an einer Hauptversicherung. Endet oder erlischt der Hauptvertrag, kann das auch den Zusatzschutz berühren. Wer ausschließlich Berufsunfähigkeit absichern möchte, greift häufig zur SBU. Die BUZ verbindet Vorsorge und Risikoschutz in einem Vertrag. Details zum Leistungsfall und zur Definition finden Sie im Eintrag Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Was bedeutet Beitragsbefreiung bei der BUZ?

Tritt der Leistungsfall ein, übernimmt der Versicherer die weiteren Beiträge. Ihre Hauptversicherung, etwa eine Lebensversicherung, läuft dann beitragsfrei weiter.

Ist die BUZ dasselbe wie eine SBU?

Nein. Der BU-Schutz ist inhaltlich vergleichbar, doch die BUZ ist an einen Hauptvertrag gekoppelt, während die SBU eigenständig besteht.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 172 VVG (Leistung des Versicherers, Definition der Berufsunfähigkeit), gesetze-im-internet.de
  2. §§ 173, 174 VVG (Anerkenntnis, Leistungsfreiheit)
  3. § 176 VVG (Anzuwendende Vorschriften, Verweis auf das Lebensversicherungsrecht)

Redaktion & Aktualität

Zuletzt aktualisiert am 10.09.2026 · Betreiber: Finanzriese GmbH · Impressum & Zulassung